Das Arbeitsgericht Hamm hat am Freitag die Klage des Chefarztes Joachim Volz gegen ein Abtreibungsverbot seines katholischen Krankenhausträgers abgewiesen. Der 67-jährige Gynäkologe hatte lange Jahre am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt in Einzelfällen medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Das wurde ihm nach einer Klinikfusion per Dienstanweisung vom neuen katholischen Träger untersagt. Dagegen hatte sich der langjährige Chefarzt mit einer Klage gewendet, die nun abgewiesen wurde.
Richter Klaus Griese sagte, der Arbeitgeber sei „zu beiden Maßnahmen berechtigt“. Eine genaue Begründung werde schriftlich erfolgen. Die Dienstanweisung der Klinik, die Volz Schwangerschaftsabbrüche untersagt, betrifft auch die Tätigkeit des Gynäkologen in seiner rund 50 Kilometer entfernten Bielefelder Privatpraxis. Auch in diesem Fall wurde die Klage des Gynäkologen vom Gericht abgewiesen.
In der Verhandlung wies der Richter darauf hin, dass medizinisch indizierte Abbrüche im Klinikum nicht kategorisch verboten seien, sondern in Teilen auch weiterhin erlaubt: Wenn Leib und Leben der Mutter oder auch des ungeborenen Lebens in Gefahr sind, lasse die neue Anweisung einen Abbruch zu.
Abtreibung als Sünde?
Das Gericht sollte Joachim Volz Klarheit bringen: „Ich will einfach wissen, ob diese Sonderrechte der Kirche noch zeitgemäß sind“, sagte der Chefarzt vor der Verhandlung, „gerade im medizinischen Bereich, gerade wenn es um Frauenrechte geht.“ Zur Not wolle er bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Vor der Gerichtsverhandlung gab es im westfälischen Lippstadt eine Demonstration mit dem Titel „Stoppt das katholische Abtreibungsverbot“, an der 2000 Menschen und auch Volz selbst teilnahmen. In einem Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration schrieb er: „Aus Sicht des katholischen Trägers ist jede Beendigung einer Schwangerschaft Mord. Somit wären mein Team und ich ‚Mörder‘.“
Eine Petition, die der Mediziner am 1. Juli unter dem Titel „Ich bin Arzt – meine Hilfe ist keine Sünde!“ gestartet hatte, ist bisher von rund 230 000 Menschen unterschrieben worden. Volz fordert darin ein „Ende der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie ein Ende der kirchlichen Einflussnahme auf die medizinische Versorgung“.
Volz will in Berufung gehen
Ein Schwangerschaftsabbruch ist laut Gesetz grundsätzlich rechtswidrig, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach Beratung nicht strafbar. Legal ist ein Abbruch, wenn er medizinisch indiziert ist – also etwa bei gravierenden Fehlbildungen des Fötus – sowie nach einer Vergewaltigung und bei Gefahren für Leben und körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.
Nach der Verhandlung erklärte Volz, er sei verwundert über das sehr knappe Urteil. Er warte zwar noch auf die schriftliche Urteilsbegründung, gehe aber nach Absprache mit seinem Anwalt von einem Gang in die nächste Instanz aus. „Ich denke, das war nicht der letzte Satz in diesem Fall.“ Auch die Petition wolle er weiter nutzen. „Wenn der Staat klarstellt, dass das Recht so gilt, sollte man die große Menge, die anders denkt, mobilisieren und vielleicht den politischen Weg bestreiten.“

