Das britische System zur massenhaften Internet-Überwachung hat in Teilen die Menschenrechte von Internetnutzern verletzt. Zu diesem Urteil ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gekommen (Beschwerdenummer 58170/13 und andere).
Das System, mit dem sich der britische Nachrichtendienst GCHQ Zugang zu riesigen Datenmengen verschaffte, habe gegen das Recht auf Privatleben verstoßen, heißt es in dem Urteil. In der Tatsache, dass die Daten auch mit US-Geheimdiensten geteilt wurden, sahen die Richter diesen Verstoß nicht.
Ob Großbritannien auch heute noch gegen die Nutzerrechte verstößt, ist unklar
Der Ex-US-Geheimdienstler Edward Snowden hatte 2013 enthüllt, dass der britische Geheimdienst in großem Umfang Informationen aus Kabeln abzweigte, über die die Kommunikationsdaten zwischen Großbritannien und den USA fließen. Die Erkenntnisse wurden zum Teil mit US-Geheimdiensten ausgetauscht.
Ob das britische System auch heute noch gegen die Rechte der Internetnutzer verstoße, hätten die Richter nicht untersucht, sagte ein Gerichtssprecher. Es habe in der Zwischenzeit eine umfangreiche Gesetzesänderung gegeben, deren Auswirkungen noch nicht klar seien. Beschwert hatten sich Bürgerrechtler, Datenschützer und Journalisten. Sowohl London als auch die Beschwerdeführer können das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten.