Süddeutsche Zeitung

Urteil in Rom:Berlin soll für Nazi-Verbrechen in Italien haften

  • Italienische NS-Opfer können einem Urteil des italienischen Verfassungsgerichts zufolge von Deutschland Schadenersatz erklagen. Damit stellt sich das höchste italienische Gericht frontal gegen ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag.
  • Deutschland fürchtet eine Fülle von Zivilprozessen und Versuche, deutsches Vermögen in Italien zu beschlagnahmen und zwangszuversteigern.
  • Andere einst von Nazi-Deutschland geschundene Länder wie die Ukraine, Russland und Griechenland könnten dem italienischen Beispiel folgen.

Von Stefan Ulrich

Zwischen Deutschland und Italien bahnt sich ein schwerer und folgenreicher Konflikt über die Entschädigung für Nazi-Verbrechen an. Das italienische Verfassungsgericht in Rom hat jetzt entschieden, dass NS-Opfer Deutschland vor italienischen Zivilgerichten auf Schadenersatz verklagen können. Das Völkerrechtsprinzip der Staatenimmunität, das solche Klagen eigentlich ausschließt, gelte nicht, wenn es um "unrechtmäßige Taten eines Staates geht, die als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen sind". Die Begründung der römischen Richter: In solchen Extremfällen gingen die unantastbaren Menschenrechte vor, die in der italienischen Verfassung garantiert würden.

Das höchste italienische Gericht stellt sich damit frontal gegen ein Urteil des höchsten Gerichts der Staatengemeinschaft. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hatte 2012 in dem Entschädigungsstreit Deutschland gegen Italien recht gegeben. Die Haager Richter entschieden, dass die Staatenimmunität auch bei schwersten Menschheitsverbrechen gilt. Italienische Gerichte müssten daher Zivilklagen italienischer Naziopfer als unzulässig abweisen. Italien beugte sich dem Urteil und erließ 2013 ein Gesetz, das den Haager Richterspruch in nationales Recht umsetzte. Dieses Gesetz wurde jetzt vom Verfassungsgericht in Rom kassiert.

Deutschland fürchtet um Staatenimmunität

Damit könnte es nun in Italien zu einer Fülle von Zivilprozessen gegen Deutschland kommen. Klageberechtigt wären zum Beispiel Italiener, die nach Deutschland in Konzentrationslager verschleppt und zur Zwangsarbeit missbraucht wurden. Auch die Angehörigen der Opfer von Nazi-Massakern könnten von der Bundesrepublik Schadenersatz verlangen. Falls Deutschland entsprechende italienische Urteile ignorieren sollte, könnten die Kläger versuchen, deutsches Vermögen in Italien, zum Beispiel Grundstücke von Kulturinstituten, zu beschlagnahmen und zwangszuversteigern. Entsprechende Versuche hat es in der Vergangenheit bereits gegeben.

In Berlin wird schon seit Langem befürchtet, dass ein solches italienisches Beispiel in anderen einst von Nazi-Deutschland geschundenen Ländern wie der Ukraine, Russland und Griechenland Schule macht. Auch deshalb hatte sich die Bundesregierung an den Internationalen Gerichtshof gewandt. Sie argumentierte in Den Haag, die Staatenimmunität sei ein Eckpfeiler der internationalen Ordnung und diene dem friedlichen Zusammenleben der Staaten miteinander, auch und gerade nach Kriegen mit massenhaftem Unrecht.

Auswärtiges Amt will Urteil analysieren

Im Auswärtigen Amt in Berlin hieß es am Donnerstag, das Urteil des Verfassungsgerichts in Rom werde nun analysiert. Die deutsche Rechtsauffassung, die vom Internationalen Gerichtshof bestätigt worden sei, werde sich jedenfalls nicht ändern. Die Bundesregierung werde nun prüfen, wie sie diese Rechtsauffassung gegenüber Italien zur Geltung bringen könne. Der in vielen Nazi-Verfahren tätige Militärstaatsanwalt von Rom, Marco De Paolis, sagte zu dem Verfassungsgerichtsurteil: "Das ist eine äußerst wichtige Entscheidung, und ich glaube, dass sie die internationale Gemeinschaft nicht ignorieren kann."

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SZ vom 24.10.2014/mike
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