Urteil in Osnabrück:Somalischer Pirat zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt

Prozess gegen mutmaßlichen Piraten

Der Angeklagte zu Beginn des Prozesses im Januar, rechts sein Anwalt Thomas Klein, links ein Übersetzer.

(Foto: dpa)

Acht Monate lang quälte eine Piratenbande die Besatzung eines Tankers vor der Küste Ostafrikas. Nun hat das Landgericht Osnabrück ein führendes Mitglied zu zwölf Jahren Haft verurteilt - der Anwalt des Somaliers zeigt sich "erschüttert".

Ein 44 Jahre alter Somalier ist wegen seiner Teilnahme an einem Piratenüberfall im Jahr 2010 vor der somalischen Küste zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Osnabrück erklärte ihn des erpresserischen Menschenraubs und der besonders schweren räuberischen Erpressung für schuldig. Die Beweise sprächen eindeutig dafür, dass der Mann zu dem führenden Kommandokreis der Piratenbande gehört hat, sagte Richter Dieter Temming. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölfeinhalb, die Verteidigung maximal sieben Jahre Haft gefordert.

Im Mai 2010 war der Tanker Marida Marguerite einer emsländischen Reederei 100 Seemeilen südlich der omanischen Stadt Salalah von einem Überfallkommando somalischer Piraten gekapert worden. Die 22-köpfige Besatzung blieb acht Monate lang in der Hand der Geiselnehmer. Sie habe ein Martyrium durchlebt, sagte Richter Temming, und unsagbare Folter und Angst durchleben müssen. Das begründe auch die hohe Strafe. "Ein vergleichbarer Fall von erpresserischem Menschenraub ist kaum noch vorstellbar", betonte er. Die Höchststrafe für diese Tat liegt bei 15 Jahren.

Der Angeklagte hatte bei seiner Festnahme im Mai 2013 in einem Flüchtlingsaufnahmelager in Gießen zunächst bestritten, überhaupt an Bord der Marida Marguerite gewesen zu sein.

Fingerabdrücke an Bord des Schiffes

Allerdings waren seine Fingerabdrücke vom Landeskriminalamt Niedersachsen an Bord gefunden worden, unter anderem auf wichtigen Dokumenten, die die Piraten zurückgelassen hatten. Daraufhin hatte er wiederholt seine Aussage geändert und zum Schluss behauptet, nur als Drogenhändler hin und wieder an Bord gewesen zu sein und ab und zu ein Maschinengewehr in der Hand gehalten zu haben. Sonst habe er mit den Piraten nichts zu tun gehabt.

Auch aufgrund von Zeugenaussagen von vier früheren indischen Besatzungsmitgliedern ging die Kammer davon aus, dass der Angeklagte schon seit einem sehr frühen Stadium der Entführung immer wieder längere Zeit an Bord gewesen sein musste. Indizien wie die Fingerabdrücke und diese Zeugenaussagen ließen nur den Schluss zu, dass der 44-Jährige Teil des Führungsteams der Piratenbande gewesen sein muss. Anwalt Thomas Klein sagte, er und sein Mandant seien "erschüttert" über das Urteil. Sie wollen auf jeden Fall Revision einlegen.

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