Urteil in Italien:Berlusconi darf nicht für Europa-Wahl kandidieren

Silvio Berlusconi

Silvio Berlusconi hat eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten.

(Foto: dpa)

"Wir nehmen das Urteil mit großer Bitterkeit zur Kenntnis": Das italienische Kassationsgericht schließt Silvio Berlusconi von der Europa-Wahl aus. Eine gute Nachricht für den ehemaligen Premier enthält das Urteil aber auch.

Von Andrea Bachstein

Italiens früherer Regierungschef Silvio Berlusconi mag davon geträumt haben, eine politische Wiederauferstehung als Europa-Abgeordneter zu schaffen. Jetzt ist dieser Traum geplatzt: Das italienische Kassationsgericht in Rom hat bestätigt, dass der ehemalige Premier zwei Jahre lang für kein politisches Wahlamt kandidieren darf. "Wir nehmen das Urteil mit großer Bitterkeit zur Kenntnis", sagte sein Anwalt Niccolò Ghedini. Obwohl es an dem Richterspruch eigentlich keine ernsthaften Zweifel gegeben hatte - auch nicht in den Reihen seiner Partei Forza Italia (FI) -, hatte Berlusconi in den vergangenen Tagen seine Absicht bekräftigt, er werde bei der Europa-Wahl am 25. Mai antreten (mehr über Berlusconis Plan, sich mit einem Anti-Deutschland-Kurs zu profilieren, in diesem Süddeutsche.de-Text).

Das wirkte freilich eher wie ein verzweifelter Versuch, sich wieder ins Spiel zu bringen. Denn seit seinem Ausschluss aus dem Senat im Oktober hat Berlusconi außer dem FI-Vorsitz kein Amt mehr inne und spielt nur noch eine Nebenrolle in der Politik. Nun kommentierte er: "Das Urteil über mich war bereits vorher gesprochen, ich werde hier nie Gerechtigkeit erfahren."

Das Verbot zu kandidieren, ist die Zusatzstrafe zu Berlusconis Verurteilung wegen Steuerbetrugs im sogenannten Mediaset-Prozess. Wegen der ebenfalls verhängten Haftstrafe war es aber ohnehin höchst ungewiss, ob Berlusconi seine Stärke als Wahlkämpfer hätte ausspielen können: Am 10. April bestimmt ein Gericht in Mailand, wie Berlusconi den Sozialdienst ableisten muss, in den seine einjährige Haftstrafe umgewandelt wurde.

Der liebgewonnene Zweitname steht ihm nicht mehr zu

Eine gute Nachricht für den 78-Jährigen enthält das jüngste Kassationsurteil aber auch: Die zwei Jahre Kandidaturverbot werden nicht zu jenen sechs Jahren Amtsverbot hinzugezählt, die aufgrund des Anti-Korruptionsgesetzes für ihn gelten - ebenfalls als Folge des Urteils im Mediaset-Prozess. Berlusconis Anwälte hoffen nun noch auf den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dort haben sie Klage eingereicht mit dem Argument, das Anti-Korruptionsgesetz, das auch zu seinem Ausschluss aus dem Senat geführt hatte, sei illegal. Berlusconis Partei ist nun in großer Verlegenheit, einen Spitzenkandidaten für die Europa-Wahl zu finden. Umfragen bestätigen ihre Furcht, im Mai unter 20 Prozent zu bleiben. Die erst im November wiedergegründete FI kommt nur schleppend in Gang. Noch ist die Besetzung ihrer Führungsgremien nicht klar, vor allem aber ist ihre Bedeutung viel kleiner als die der Vorgängerpartei PDL. Die FI ist aus der Regierungskoalition ausgeschieden.

Dass Berlusconis Zusatzstrafe nun höchstrichterlich bestätigt worden ist, hat noch weitere Folgen. So muss der ehemalige Regierungschef nun auch wirklich auf den klingenden Ehrentitel für verdiente Unternehmer verzichten: "Cavaliere", der liebgewonnene Zweitname, steht ihm nicht mehr zu.

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