Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ein ehemaliges Mitglied einer syrischen Regierungsmiliz zu zehn Jahren Haft verurteilt. Als Anführer der mit Ex-Machthaber Baschar al-Assad verbündeten Shabiha-Miliz habe sich der Angeklagte zwischen 2012 und 2015 in Damaskus an der Misshandlung, Folter und Versklavung von Zivilisten sowie an Plünderungen beteiligt, hieß es in der Urteilsbegründung.
Die Miliz gehörte zu den Nationalen Verteidigungskräften (NDF). Dieser Milizenverband sollte in Zusammenarbeit mit einer Abteilung des militärischen Geheimdienstes oppositionelle Bestrebungen mit Gewalt unterdrücken. Durch den Stadtteil Al-Tadamon verlief im syrischen Bürgerkrieg die Frontlinie. Die NDF hätten dort eine „Schreckensherrschaft“ errichtet, sagte der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats, Norbert Sakuth. An Kontrollpunkten ließ der Angeklagte willkürlich Zivilisten abführen. Sie mussten für die Regierungstruppen Sandsäcke schleppen, teilweise unter lebensgefährlichem Beschuss. „Der Angeklagte war in seinem Stadtteil wegen seiner Gewalttätigkeit und Aggressivität gefürchtet“, sagte Sakuth.
Der Angeklagte war nach Angaben des Gerichts im Februar 2016 nach Deutschland eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt. Am 2. August vergangenen Jahres wurde er in Bremen festgenommen. Sein Asylstatus wurde ihm nach Angaben einer Gerichtssprecherin entzogen.