Süddeutsche Zeitung

Urteil in Großbritannien:Geschenk für die Brexit-Gegner

Das britische Parlament muss über den Brexit abstimmen, sagt der High Court in London. Es ist die vielleicht letzte Chance, den Austritt der Briten aus der EU doch noch abzuwenden.

Ein Kommentar von Thorsten Denkler, Berlin

Die Nachricht klingt spektakulär und womöglich ist sie es am Ende auch. Der High Court in London hat entschieden: Bevor die britische Regierung den zweijährigen Brexit-Prozess nach Artikel 50 des EU-Vertrages von Lissabon startet, muss sie das Parlament um Erlaubnis bitten.

Wenn es so kommt, es wäre eine ungeahnte Chance, noch einmal mit einem blauen Auge aus dem Brexit-Schlamassel herauszukommen.

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Die britische Regierung will den erst 2009 ins Leben gerufenen Supreme Court in der Sache anrufen. Dessen Aufgabe ist es, die - ungeschriebene - britische Verfassung zu schützen und Kompetenzgerangel zwischen den britischen Institutionen zu beenden. Wie in diesem Fall.

Es ist nicht sicher, wie der Supreme Court entscheiden wird. Manche halten ihn eher für eine politische denn für eine rechtliche Entscheidungsgewalt. In dem Fall dürfte es den Richtern schwerfallen, den Willen des Volkes, der sich im Ergebnis des Referendums ausgedrückt hat, zu ignorieren und die Entscheidung noch einmal dem Parlament vorzulegen.

Es ist den Briten dennoch zu wünschen, dass der Supreme Court dem High Court folgt. Die Mehrheit für den Brexit war denkbar knapp. Viele, die mit Nein gestimmt haben, haben wohl gar nicht damit gerechnet, dass die Brexit-Seite gewinnen könnte. Erst nach der Entscheidung ist vielen Briten klar geworden, was der Brexit tatsächlich bedeutet.

Die Folgen werden immer deutlicher sichtbar: Das britische Pfund ging in den Sturzflug, erste Unternehmen haben die Abwanderung aufs europäische Festland beschlossen. Die Zukunft der Autoindustrie, fast vollkommen in der Hand ausländischer Eigner, steht auf dem Prüfstand, wenn der Zugang zum europäischen Markt nicht mehr gewährleistet ist. Der Finanzplatz London droht in der Bedeutungslosigkeit zu versinken.

Es scheinen sich nach und nach sämtliche Horrorszenarien zu bewahrheiten, die für den Fall eines Brexit vorhergesagt wurden, bis hin zu den gesellschaftlichen Verwerfungen im Land selbst. Zugezogene EU-Bürger, vor allem die mehr als 750 000 Polen, müssen Anfeindungen ertragen. Britische Nachfahren von Juden, die einst aus Deutschland vertriebenen wurden, überlegen, ob sie nicht ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft wahrnehmen. Einfach um der drohenden Isolation Großbritanniens zu entgehen.

Mehrheit im Unterhaus gegen den Brexit

Die ausnahmslos direkt gewählten britischen Unterhaus-Abgeordneten sind mehrheitlich gegen den Brexit. Sie erkennen die Risiken, die darin liegen, alleine im Ozean der Globalisierung zu schwimmen. Das britische Parlament könnte also den Brexit noch aufhalten.

Rechtlich wäre das nicht zu beanstanden. Das Referendum gilt als nicht bindend - weder für die Regierung noch für das Parlament.

Natürlich, die britischen Parlamentarier würden den Zorn der halben britischen Bevölkerung auf sich ziehen, wenn sie das Referendum ignorierten. Eine Staatskrise wäre kaum abzuwenden, vielleicht käme es zu Neuwahlen. Aber das wären Kleinigkeiten im Vergleich zu den Folgen des Brexit. Gerade Neuwahlen wären eine Gelegenheit zur Besinnung.

Das Parlament hätte aber auch eine Hintertür. Die muss in dem Fall nicht der schlechteste Weg raus aus dem Schlamassel sein. Noch streiten die Briten darüber, ob mit dem Brexit auch der Austritt aus dem gemeinsamen europäischen Markt verbunden sein muss. Das Parlament könnte eine Zustimmung zum Brexit also an den Verbleib in diesem Markt knüpfen.

Die Briten müssten dafür im Gegenzug allerdings die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes akzeptieren: freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personenfreizügigkeit. Wenn die britische Regierung mit diesem Auftrag in die Austrittsverhandlungen geht, dann dürften die größten Schäden abgewendet werden können.

Die Briten müssen allerdings weiter in die EU einzahlen. So wie Norwegen und die Schweiz, die ebenfalls nicht Mitglied der EU, aber Teil des Binnenmarktes sind. Und: Sie müssten zwar zahlen, dürften jedoch nicht mitbestimmen, was mit dem Geld passiert.

Dann aber kann das Vereinigte Königreich auch gleich in der EU bleiben. Die Frage wäre nur noch, ob die bisherigen Brexit-Befürworter in der Lage sind, das auch so zu sehen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3233524
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.