Süddeutsche Zeitung

Urteil in Düsseldorf:Freispruch für Angeklagten im Wehrhahn-Prozess

  • Das Düsseldorfer Landgericht hat den Angeklagten im sogenannten Wehrhahn-Prozess freigesprochen.
  • Ralf S. war wegen zwölffachen versuchten Mordes angeklagt gewesen.
  • Das Gericht sah die Beweislage allerdings nicht als ausreichend für eine Verurteilung an.

Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn ist der Angeklagte Ralf S. freigesprochen worden. Das Düsseldorfer Landgericht sah die Beweislage als nicht ausreichend für eine Verurteilung an.

Die Verteidigung hatte Freispruch für ihren Mandanten beantragt. "Die Beweisaufnahme hat den Nachweis für seine Täterschaft nicht erbracht", argumentierte sie. Der Angeklagte selbst hatte seine Unschuld beteuert. Er war bereits vor einigen Wochen aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann hingegen zwölffachen Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen und lebenslange Haft für den 52-Jährigen gefordert. Er sei durch eine lange Reihe von Indizien überführt und zweifellos der Täter, hatte der Ankläger gesagt.

Bei dem Anschlag mit einer selbstgebauten Rohrbombe waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib - getroffen von einem Metallsplitter. Bei den Opfern handelt es sich überwiegend um jüdische Zuwanderer aus Osteuropa.

Der Angeklagte hatte Kontakte zur rechten Szene und war bereits unmittelbar nach der Tat unter Verdacht geraten. Dieser hatte sich aber jahrelang nicht erhärten lassen. Erst als ein Mithäftling aussagte, der Mann habe ihm die Tat gestanden, waren die Ermittlungen wiederaufgenommen worden.

Nebenklage überzeugt von der Schuld des Angeklagten

Der Prozess hatte viele Fragen aufgeworfen, etliche davon werden auch nach der Verhandlung unbeantwortet bleiben. So hatten mehrere Zeugen ihre Aussagen im Prozess zurückgenommen oder relativiert. Ihnen sei es möglicherweise zuvor bei ihren belastenderen Varianten um Hafterleichterungen oder die Belohnung gegangen, vermuteten die Verteidiger.

Dagegen hatten die vier Nebenklägeranwälte den Angeklagten als überführt bezeichnet: Er habe sich in mitgeschnittenen Telefonaten mehrfach verraten. Das Gesamtbild sei eindeutig und beseitige jeden Zweifel. Die Kammer sei im Begriff, "den schwersten Justizfehler in der Geschichte Düsseldorfs zu begehen", hatte Nebenklagevertreter Juri Rogner noch gewarnt.

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SZ.de/dpa/AFP/gal
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