Urteil im Sauerland-Prozess:Terror-Helfer müssen ins Gefängnis

Keine Bewähung: Weil sie die Sauerland-Terrorgruppe mit Ausrüstung und Geld unterstützt haben, wurden Hüseyin Ö. und Omid S. nun zu Haftstrafen verurteilt.

Zwei geständige Helfer der sogenannten Sauerland-Terrorgruppe müssen ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte die beiden 28-jährigen Männer an diesem Dienstag zu zwei Jahren und neun Monaten, beziehungsweise einem Jahr und zwei Monaten Haft. Die Verteidigung hatte sich für Bewährungsstrafen ausgesprochen.

Sauerland-Gruppe, Hüseyin Ö., Omid S.

Hüseyin Ö.(links) und Omid S. wurde Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Betrug vorgeworfen.

(Foto: Foto: dpa)

Die Staatsanwaltschaft hatte Hüseyin Ö. und Omid S. Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamistische Dschihad-Union (IJU) und Betrug vorgeworfen. Die Sauerlandgruppe gilt als deutsche Zelle der IJU.

Reue und Einsicht nicht erkennbar

Hüseyin Ö., der zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis verurteilt wurde, soll unter anderem seine EC-Karte an einen der führenden Köpfe der Sauerland-Gruppe, Adem Yilmaz, übergeben haben, damit dieser das Bankkonto für IJU-Zwecke nutzen konnte.

Die Anklagevertreterin hatte in ihrem mehr als zweistündigen Plädoyer von der "gewaltbereiten, radikal-islamischen" Einstellung der beiden jungen Männer gesprochen, die sich dem religiösen Fundamentalismus verschrieben hätten. Reue und Einsicht seien trotz ihrer Geständnisse nicht erkennbar gewesen.

Die beiden Angeklagten aus den südhessischen Kleinstädten Dietzenbach und Langen waren am 18. September 2008 in der Nähe von Frankfurt am Main festgenommen worden. Der Deutsch-Afghane Omid S. befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der gegen den Türken Hüseyin Ö. erlassene Haftbefehl wurde aufgrund seines Geständnisses am 30. September 2008 zunächst unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Allerdings versuchte der 28-Jährige nach eigener Aussage, sich während des Prozesses in die Türkei abzusetzen. Aus diesem Grund revidierten die Frankfurter Richter ihre Entscheidung und setzten den Haftbefehl Mitte August wieder in Kraft.

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