Urteil:Häftling darf Briefe versenden
Für die Weigerung einer Haftanstalt, Privatpost eines Strafgefangenen an enge Freunde und Angehörige zuzustellen, gelten hohe Hürden. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Die Verfassungsrichter gaben der Beschwerde eines ehemaligen Strafgefangenen statt, dessen Brief an seine langjährige Freundin vom Gefängnis gestoppt worden war. Die Gerichte der ersten Instanz hatten das Vorgehen der Haftanstalt noch gebilligt und Klagen des Mannes abgewiesen. Sie betonten, der Brief habe Gefängnisbedienstete beleidigt. Die Verfassungsrichter entschieden, es sei falsch, nur Briefe an Familienangehörige als vertraulich zu werten.