Urteil:Gericht verbietet Westerwelle den Mund

Der FDP-Chef hatte behauptet, Schröder habe als Kanzler der russischen Firma Gasprom einen Auftrag gegeben, und sei nach dem Ausstieg aus der Politik in die Dienste des Unternehmens getreten. Sollte er diese Aussage wiederholen, wird es teuer.

Das Landgericht Hamburg bestätigte ein Verbot, wonach Westerwelle ein Zitat zu Schröders Berufung in das Ostsee-Pipeline-Konsortium nicht wiederholen darf.

Der FDP-Chef hatte gesagt, er finde es problematisch, dass Schröder als Kanzler einer Firma einen Auftrag gegeben habe und später in die Dienste eben jener Firma getreten sei.

Wiederholt Westerwelle seine Kritik, droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro.

Wörtlich hatte Westerwelle erklärt: "Natürlich gönne ich auch Gerhard Schröder jeden Rubel. Ich finde es allerdings problematisch, dass er als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt."

Schröder hatte diese Behauptung als unwahr bezeichnet und erklärt, er müsse sich gegen falsche Behauptungen wehren.

Westerwelle hatte sich hingegen auf seine Meinungsfreiheit berufen und erklärt, er lasse sich nicht den Mund verbieten. Das tut nun das Gericht.

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