Urteil gegen früheren Bürgermeister aus Ruanda:Beihilfe zum Völkermord ist zu wenig, urteilt BGH

  • Das OLG Frankfurt verurteilte einen Mann 2014 wegen der Beteiligung an einem Massaker in Ruanda zu 14 Jahren Haft.
  • Der BGH hebt das Urteil nun teilweise auf - zur Begründung heißt es: der Mann habe aktiv als Täter mitgewirkt.
  • Jetzt droht dem ehemaligen ruandischen Bürgermeister eine lebenslange Haftstrafe.

Fall wird an das OLG zurückverwiesen

Der Völkermord-Prozess gegen einen ehemaligen ruandischen Bürgermeister wegen seiner Beteiligung an einem Massaker in seiner Heimat muss teilweise neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt zum Teil aufgehoben. Dieses hatte den Ex-Funktionär 2014 wegen Beihilfe zum Völkermord zu 14 Jahren Haft verurteilt (Az.: 3 StR 575/14).

Der BGH entschied, der Mann habe als Täter aktiv an dem sogenannten Kirchenmassaker von Kizigure mitgewirkt. Damit wurde die Entscheidung des OLG, das den Angeklagten nur wegen Beihilfe verurteilt hatte, aufgehoben und den Fall zur erneuten Entscheidung über den Strafausspruch und das Strafmaß zurückverwiesen.

Mindestens 400 Menschen in Kirche grausam getötet

Dem BGH zufolge müssen die Beweise zu dem Massaker aber nicht nochmals erhoben werden. Es sei erwiesen, dass damals in der Kirche mindestens 400 Menschen, zumeist Tutsi, mit Macheten, Lanzen, Knüppeln, Äxten oder Hacken "auf qualvolle Weise getötet wurden". Das OLG Frankfurt hatte bereits festgestellt, dass der Bürgermeister in die Organisation des Massakers schon am Vortag eingebunden gewesen war. Er habe mit seinem Auto bewaffnete Hutu zum Kirchengelände gebracht und sie zu Beginn des Massakers aufgefordert: "Fangt mit eurer Arbeit an". Dies belege, dass er Täter gewesen sei und sich nicht nur der Beihilfe schuldig gemachte habe, entschied der BGH.

In der Neuauflage des Prozesses muss der Familienvater mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen. Bei dem Völkermord in Ruanda gab es 1994 bis zu eine Million Tote.

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