Urteil: Europäischer Gerichtshof:Mehr Rechte für Umweltschützer

Klagen wegen der Verletzung von Umweltschutz-Vorschriften? Gegen Kohlekraftwerke, Chemiefabriken, Müllverbrennungsanlagen? Bisher war das in Deutschland nicht möglich, doch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt die Rechte der Umweltschützer. Die feierten die Entscheidung als "historisch" - und nehmen schon konkrete Projekte ins Visier.

Michael Bauchmüller und Daniela Kuhr

Umweltverbände haben künftig deutlich mehr Möglichkeiten, umstrittene Industrieanlagen vor Gericht zu stoppen. In einem Grundsatzurteil gestand der Europäische Gerichtshof Verbänden am Donnerstag das Recht zu, auch gegen die Verletzung von Umweltschutz-Vorschriften zu klagen, etwa Gewässer- oder Immissionsschutzregeln. Bisher war ihnen das nach deutschem Recht verwehrt. Das Urteil dürfte künftig vor allem die oft umstrittenen Neubauten von Kohlekraftwerken erschweren. Es betrifft aber auch andere Industriebetriebe, etwa Chemiefabriken oder Müllverbrennungsanlagen. Vor allem der Schutz vor Immissionen, der einen Großteil der Auswirkungen auf die Umwelt abdeckt, dürfte nun öfter in Frage stehen.

E.ON will Kraftwerk Datteln 2012 in Betrieb nehmen

Das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 des Energiekonzerns E.ON. Der größte deutsche Energiekonzern will sein umstrittenes Kohlekraftwerk noch in diesem Jahr in Betrieb nehmen.

(Foto: dapd)

Umweltschützer feierten das Gerichtsurteil als "historisch". "Die Möglichkeit der Kontrolle für Umweltverbände wird so gestärkt", sagte Cornelia Ziehm, Juristin der Deutschen Umwelthilfe. "Dieses Urteil ist ein toller Erfolg." Auch Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) begrüßte die Entscheidung. "Es stellt sich immer mehr heraus, dass die frühzeitige Beteiligung von Bürgern und Verbänden bei großen Infrastrukturvorhaben am Ende der Akzeptanz und damit der Realisierbarkeit dient", sagte Röttgen. "Das sollten wir bei der Umsetzung des Urteils berücksichtigen." In Deutschland muss nun das "Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz" novelliert werden. Allerdings können sich Umweltverbände ab sofort auf das Urteil der Luxemburger Richter berufen.

Im konkreten Fall geht es um ein Kohlekraftwerk im westfälischen Lünen. Dort will der Aachener Stadtwerke-Verbund Trianel für 1,2 Milliarden Euro ein Steinkohle-Kraftwerk errichten. Umweltschützer hatten vor dem Oberverwaltungsgericht Münster versucht, dagegen vorzugehen. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob das Großkraftwerk ein acht Kilometer entferntes Naturschutzgebiet beeinträchtigt. Die zuständigen Genehmigungsbehörden sahen darin kein Problem, sie erlaubten die Errichtung des Kraftwerks.

Trianel äußerte sich trotz der Niederlage zufrieden. Das Urteil verschaffe zumindest Rechtssicherheit. Auch habe man die Zwischenzeit genutzt, um Umweltschutz-Vorbehalte auszuräumen. Eine Inbetriebnahme des im Bau befindlichen Kraftwerks im Winter 2012/2013 sei nach wie vor möglich. Zuvor aber muss nun das Oberverwaltungsgericht Münster abermals über das Großkraftwerk und seine Umweltverträglichkeit entscheiden.

Dieses Gericht hatte 2009 auch schon Klagen von Anwohnern gegen das Eon-Kraftwerk in Datteln stattgegeben. Allerdings bezogen sich diese Klagen vor allem auf den Bebauungsplan des Milliardenprojekts. Nun wollen Umweltschützer auch die Umweltverträglichkeit des 1100-Megawatt-Kraftwerks erneut überprüfen lassen. "Datteln ist mit diesem Urteil unwahrscheinlicher geworden", sagte Dirk Jansen, Geschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz in Nordrhein-Westfalen. Bundesweit sind derzeit 19 Kraftwerke im Bau oder in Planung, die meisten davon sollen Kohle verbrennen. Durch einen vorgezogenen Ausstieg aus der Atomkraft würden vor allem zusätzliche Gaskraftwerke nötig. Sie sind allerdings meistens weniger umstritten.

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