Urteil des Verwaltungsgericht Berlin:Frauenministerium versagt bei Chancengleichheit für Frauen

Amtsübergabe im Familienministerium

Die ehemalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder bei der Übergabe an Amtsnachfolgerin Manuela Schwesig.

(Foto: Tim Brakemeier/dpa)

Klüngelei und Entscheidungen im Hinterzimmer: Die Gleichstellungsbeauftragte des Frauenministeriums verklagte ihr eigenes Haus, weil sie bei der Besetzung von Spitzenposten mit Männern nicht rechtzeitig gehört wurde. Das Verwaltungsgericht fällt eine mehr als deutliche Entscheidung.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Es hätte alles so einfach bleiben können. Oder wenigstens in aller Stille über die Bühne gehen können, wie es so üblich ist, wenn in der Welt der Politik interessante Posten zu vergeben sind. Es hat dann aber jemand diese Stille gestört. Sie heißt Kristin Rose-Möhring und wirkt nicht so, als bekäme sie gleich Magenschmerzen, wenn mal gestritten wird.

Donnerstag am Verwaltungsgericht Berlin, in Saal 4304 wird Grundsätzliches verhandelt. Jedenfalls möchte Kristin Rose-Möhring, dass es grundsätzlich geklärt wird. Sie ist 58 Jahre alt und eine muntere Frau, die seit 32 Jahren im Bundesfamilienministerium arbeitet. Sie war da Übersetzerin, Personalratschefin, seit 2001 ist sie Gleichstellungsbeauftragte. Mit anderen Worten: Sie kennt den Laden. Und sie will, dass ihr Haus Chancengleichheit für Frauen so ernst nimmt, wie es vorgibt.

Die Gleichstellungsbeauftragte Kristin Rose-Möhring also hat Familienministerin Manuela Schwesig verklagt, genauer gesagt: das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In drei Fällen seien Spitzenposten mit Männern besetzt worden, ohne dass die Gleichstellungsbeauftragte rechtzeitig gehört wurde und Einfluss nehmen konnte.

Die Gleichstellungsbeauftrage bekommt auf ganzer Linie recht

Die Frau hat auf ganzer Linie recht bekommen. Das Gericht hat Familienministerin Schwesig nicht nur ihre Argumente um die Ohren gehauen, sondern eine Grundsatzentscheidung gefällt, wonach Gleichstellungsbeauftragte auch gehört werden müssen, wenn hohe politische Beamte berufen werden, etwa Staatssekretäre, die wegen ihrer Nähe zur Regierung besonderes Vertrauen genießen. Hier lassen sich Minister bisher nicht reinreden. Und auch Schwesig, die mehr weibliche Führungskräfte im Haus hat als andere Ressorts, will an dieser Praxis im Grundsatz festhalten.

Vor Gericht geht es am Donnerstag um drei Posten, die Schwesigs Vorgängerin Kristina Schröder (CDU) vergeben hat. Als im Juni 2011 ihre Pressesprecherin abtrat, tat sie, was so üblich ist und ließ in aller Stille einen Nachfolger suchen. Die Wahl fiel auf Vize-Regierungssprecher Christoph Steegmans, den FDP-Chef Philipp Rösler loswerden wollte, der als guter Mann galt, aber eben auch Verwendung brauchte. Die Ministerin brauchte einen Sprecher. Schnell. Am 31. August also klingelte Steegmans Telefon, am nächsten Tag sagte er Ja, am übernächsten gab Regierungssprecher Steffen Seibert den Wechsel bekannt. Die Gleichstellungsbeauftragte im Familienministerium informierte man drei Tage später. Ihre Freude hielt sich in Grenzen, zumal dem Neuen eine weit höhere Besoldung zustand als seiner Vorgängerin.

Kristin Rose-Möhring kennt solche Fälle zuhauf. Sie klagt auch wegen des Unabhängigen Beauftragten für sexuellen Kindesmissbrauch, Johannes-Wilhelm Rörig und des Staatssekretärs Lutz Stroppe, der 2012 ins Amt kam. Im letzten Fall sei sie gar nicht konsultiert worden.

Deutlicher kann ein Gericht kaum werden

Schwesigs Rechtsabteilung hielt dagegen und führte in einem Schriftsatz an, Rose-Möhring gehe es nicht um die Verbesserung einer Rechtsposition, sondern darum, "formal einen Sieg vor Gericht zu erreichen". Zur Einigung sei sie nicht bereit. Das klang nach Querulantentum, und auf Nachfrage beeilte sich das Ministerium zu versichern, es sei natürlich "das gute Recht" der Gleichstellungsbeauftragten zu klagen.

Tatsächlich, so der Vorsitzende Richter, schreibe das Bundesgleichstellungsgesetz vor, dass der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit "zur aktiven Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen" gegeben werde. Spätestens, wenn einer wie Steegmans angerufen werde mit einem Jobangebot, sei das nicht mehr möglich.

Wann sei denn dann der richtige Zeitpunkt?, erkundigte sich Schwesigs Rechtsvertreterin. Sei der Name des Kandidaten bekannt, sei es zu spät - sei noch keiner aufgetaucht, zu früh. So ein Kandidat, so der Richter, "fällt doch nicht vom Himmel". Der Arbeitgeber müsse die Gleichstellungsbeauftragte schon in seine "Überlegungen" einbinden, sie zu Führungstreffen einladen, wo Personalien besprochen würden. Gilt das auch für Staatssekretäre, die eine besondere Vertrauensstellung genießen?

"In allen drei Fällen", heißt es im Urteil, habe das Ministerium gesetzliche Vorgaben "missachtet." Sie sähen "umfassende Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten" vor, die früh informiert werden müsse, damit sie "an allen Entscheidungsprozessen" mitwirken könne. Dies gelte auch "für die Besetzung von Spitzenpositionen wie die politischer Beamter". Deutlicher kann ein Gericht kaum werden.

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