Urteil des Menschenrechts-Gerichtshofs:Das Recht der Spermien

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Vater ist Vater, unabhängig von seinem Verhalten. Das Urteil ist ein Sprengsatz für Zehntausende Familien.

Heribert Prantl

Pünktlich zum Fest der Familie verkündet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil, das den Familienfrieden gefährdet. Dieses Urteil redet vom Kindeswohl, fragt aber wenig danach und schon gar nicht nach der Situation der Familie, in der das Kind lebt. Es sagt nur: Vater ist Vater, unabhängig davon, wie er sich bisher verhalten hat. Auch wenn er sich gar nicht verhalten hat, wenn er sich nie um sein Kind gekümmert hat - auch dann soll er künftig, noch nach Jahren, den Umgang mit dem Kind erzwingen können. Es wird zum Kontakt mit dem Mann gezwungen, den es nicht kennt; die Familie des Kindes wird gezwungen, das zu organisieren.

Das Urteil ist, leider weit über den entschiedenen Fall hinaus, ein Sprengsatz für Zehntausende Familien, in denen Kinder aus früheren nichtehelichen Beziehungen aufwachsen. Es geht um die Fälle, in denen der biologische Vater von Geburt an absolut nichts mit dem Kind zu tun hatte oder zu tun haben wollte; um die Fälle, in denen er die Möglichkeit gehabt hätte, die Vaterschaft anzuerkennen, es aber nicht getan hat und die Mutter die Feststellung nicht betrieben hat; womöglich deshalb, weil sie einen neuen Partner fand, der dem Kind Vater wurde und der die Vaterschaft anerkannte. In diese Familien wirft das Gericht sein Urteil. Es erzwingt eine Beziehung, wo keine ist. Es stellt Biologie über Familienwohl; es zwingt den Gesetzgeber, das Umgangsrecht abträglich zu ändern.

Rechte entstehen (so das Bundesverfassungsgericht) nicht allein dadurch, dass ein Kind von jemand abstammt, sondern nur, wenn dafür auch Verantwortung übernommen wird. Das Straßburger Gericht sprengt diesen Zusammenhang. Es urteilt unverantwortlich. pra

© SZ vom 22.12.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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