Urteil des EuGH:Jüdische Siedlungen gehören nicht zu Israel

Ein Urteil von politischer Brisanz: Im Zollstreit um die Firma Soda-Club hat der Europäische Gerichtshof jüdische Siedlungen im Westjordanland Palästina zugeordnet.

Das Westjordanland und auch die dort gelegenen jüdischen Siedlungen sind zollrechtlich nicht Israel zuzurechnen. Dort wie auch im Gazastreifen gilt ausschließlich das Zollabkommen zwischen der Europäischen Union und den Palästinensern, urteilte an diesem Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In dem schon im Vorfeld des Urteils aufmerksam verfolgten Streit um Soda-Club-Produkte stärkte der EuGH damit die palästinensische Selbstverwaltung und zurrte die ohnehin klare politische Haltung der Europäischen Union auch rechtsverbindlich in aller Öffentlichkeit fest (Az: C-386/08).

Das deutsche Unternehmen Brita importiert Sprudelwasserbereiter und Zubehör von Soda-Club, einem im Industriegebiet Mishor Adumin im Westjordanland ansässigen Unternehmen. Brita beantragte für die Einfuhr der Soda-Club-Produkte einen ermäßigten Zolltarif gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Israel. Das Hauptzollamt Hamburg-Hafen lehnte dies ab. Der EuGH bestätigte diese Entscheidung jetzt.

Waren aus dem Westjordanland oder dem Gazastreifen können zwar nach dem Abkommen zwischen der EWG und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) ebenfalls mit einem ermäßigten Zolltarif in die EU importiert werden - aber nicht, wenn sie als israelische Waren deklariert werden.

Weil Israel die Siedlung aber unter eigene Zollhoheit stellte, hatte Brita für die Soda-Club-Produkte Zollfreiheit nach dem Abkommen mit Israel beantragt. Israelische Behörden bestätigten die israelische Zollzuständigkeit, machten aber auch auf Nachfrage keine Angaben über die genaue Herkunft.

Der deutsche Zoll habe dies zu Recht nicht anerkannt, urteilte nun der EuGH. Israel sei verpflichtet, anzugeben, ob die Produkte aus Israel selbst stammen. Der EuGH wies auch das Argument ab, Brita könne die Soda-Club-Produkte zollfrei einführen, weil sie ja ohnehin - auch nach dem Abkommen mit den Palästinensern - begünstigt seien. Das Völkerrecht lasse es nicht zu, die erforderliche Herkunftsbestätigung durch die palästinensischen Behörden durch eine Bescheinigung Israels zu ersetzen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: