Süddeutsche Zeitung

Urteil des Berliner Landgerichts:Freispruch nach Mai-Krawallen

Ein Gericht hat zwei Männer freigesprochen, die laut Anklage einen Molotowcocktail auf Polizisten geworfen haben sollen. Die Ermittlungen in dem Fall sind umstritten.

Zwei junge Männer, die nach den Mai-Krawallen in Berlin-Kreuzberg wegen versuchten Mordes angeklagt worden waren, sind am Mittwoch vom Berliner Landgericht freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft kündigte inzwischen Revision beim Bundesgerichtshof an.

Die Anklage warf den heute 17 und 20 Jahre alten Männern vor, am 1. Mai 2009 einen Molotowcocktail auf Polizisten geschleudert zu haben. Die brennende Flüssigkeit hatte eine Frau getroffen und schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf die Aussagen von zwei Polizisten. Sie gaben an, sie hätten einen der Angeklagten beim Anzünden des Molotowcocktails beobachtet und den anderen beim Werfen. Die Staatsanwaltschaft forderte deswegen Strafen von vier Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten.

Beweise reichten nicht

Doch nun folgte die Richterin dem Antrag der Verteidigerin. In ihrem Plädoyer hatte diese den Freispruch der damaligen Schüler gefordert: "Es gibt keine Beweise, dass die Angeklagten schuldig sind, aber viele Beweise für ihre Unschuld." Die Polizisten hätten die beiden mit den wahren Tätern verwechselt und wohl auch gelogen.

Auch der Richterin reichten die vorgelegten Beweise nicht. Sie habe zwar keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Polizisten, aber es sei nicht auszuschließen, dass die Beamten die Angeklagten verwechselt hätten. Außer den Schülern seien weitere junge Menschen mit ähnlicher Kleidung in der Nähe gewesen.

Die beiden Angeklagten hatten die Vorwürfe gegen sie von Anfang an zurückgewiesen und waren im Dezember überraschend nach siebeneinhalb Monaten Untersuchungshaft entlassen worden. Die Anwältin warf dem Gericht vor, für diesen Beschluss zu lange gebraucht zu haben. Der 20-Jährige hatte am Mittwoch betont, er fühle sich als Bauernopfer von Polizei und Staatsanwaltschaft, die Ermittlungserfolge gebraucht hätten. Ein Polizist hatte in dem Prozess gesagt, dass die Ermittler nach den Mai-Krawallen völlig überlastet gewesen seien. Es habe ein "allgemeines Tohuwabohu" geherrscht.

Freunde, Unterstützer und Angehörige hatten immer wieder gegen den Prozess demonstriert und der Justiz vorgeworfen, sich mit ihrer harten Linie politischem Druck zu beugen. Das Gericht betonte bei der Urteilsverkündung dagegen, es habe keinen Druck gegeben.

Schlampige Ermittlungen

In dem Verfahren gab es verschiedene Ungereimtheiten. Selbst der Staatsanwalt hatte nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau eingeräumt, dass niemand den heute 20-Jährigen beim Anzünden des Geschosses beobachtet habe. Außerdem seien vier Personen von Zeugen als Tätergruppe bezeichnet und auch fotografiert worden - nur hätten die Ermittler monatelang nicht nach ihnen gefahndet. Das T-Shirt des angeblichen Werfers sei nicht auf Benzinspuren untersucht worden.

Novum bei den Mai-Krawallen

Die Mai-Krawallen 2009 in Berlin-Kreuzberg waren die ersten, nach denen die Staatswaltschaft Randalierern versuchten Mord vorwarf. Außer den beiden freigesprochenen Tätern wurden noch zwei weitere Personen wegen dieses Vorwurfs vor Gericht gestellt. Auch diese Vorwürfe bestätigten die Richter so allerdings nicht.

Insgesamt wurden 2009 nach den Krawallen 153 Anklagen gegen mutmaßliche Randalierer erhoben. Das waren nach Angaben der Justizverwaltung rund um die Hälfte mehr als im Jahr zuvor - aber etwas weniger als 2007.

Nach den Ausschreitungen im vergangenen Mai wurden 479 Polizisten mit Verletzungen registriert.

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