Urteil am Europäischen Gerichtshof:Italien darf illegale Flüchtlinge nicht in Haft nehmen

Immer wieder kritisieren Menschenrechtler Italien wegen des harten Umgangs mit Flüchtlingen. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das Land kein Recht hat, illegale Einwanderer zu verhaften, wenn sie sich der Ausweisung entziehen. Die Regierung in Rom protestiert: Das mache Abschiebungen unmöglich.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem harten Kurs Italiens im Umgang mit illegalen Flüchtlingen einen Riegel vorgeschoben. Italien habe nicht das Recht, illegale Einwanderer in Haft zu nehmen, wenn diese sich der Ausweisung entziehen und einfach im Land bleiben. Das entschieden die Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Flüchtlinge erreichen die Festung Europa

Flüchtlinge aus Nordafrika stehen dicht gedrängt auf einem Boot, das am im Hafen von Lampedusa anlegt. Die Regierung in Rom verfolgt eine rigide Flüchtlingspolitik. Illegale Einwanderer wurden vereinzelt sogar in Haft genommen. Das verstoße gegen europäisches Recht, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

(Foto: dpa)

Die italienische Regierung kritisierte das Urteil als unbefriedigend. "Erstens ist auch in anderen europäischen Ländern eine Haftstrafe für illegale Einwanderung vorgesehen, und diese werden nicht verurteilt, und zweitens riskiert diese europäische Richtlinie, Ausweisungen unmöglich zu machen", sagte der italienische Innenminister Roberto Maroni. Die Abschiebung werde so "in eine schlichte Aufforderung verwandelt, Italien innerhalb einer Woche zu verlassen". Dies mache eine effiziente Einwanderungspolitik völllig wirkungslos. Er werde in den kommenden Tagen die möglichen Folgen des Urteils prüfen und eventuelle Gegenmaßnahmen überdenken, erklärte Maroni.

Dem Urteil zufolge widerspricht eine Gefängnisstrafe den Zielen der europäischen Politik, die illegale Migranten aus außereuropäischen Ländern zwar in ihre Staaten zurückbringen, dabei aber deren Grundrechte achten wolle. "Eine strafrechtliche Sanktion, wie sie die italienischen Rechtsvorschriften vorsehen, droht die Verwirklichung dieses Ziels zu gefährden", urteilte das oberste europäische Gericht. Italien müsse das mildere europäische Recht, das zu den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedsstaaten gehöre, berücksichtigen. Rom habe die EU-Richtlinie über die Rückführung illegaler Einwanderer nicht korrekt umgesetzt.

Im vorliegenden Fall ging es um einen Algerier, der illegal nach Italien gekommen war. 2004 wurde er ausgewiesen, blieb aber im Land. Im Jahr 2010 entschieden die Behörden dann, dass der Mann binnen fünf Tagen das Land verlassen müsse. Da er diese Aufforderung ignorierte, verurteilte ihn ein Gericht zu einem Jahr Gefängnis. Da der Algerier derzeit in Haft sitzt, entschied der Gerichtshof per Eilverfahren.

Eine Haftstrafe nach nationalem Recht sei allenfalls als letztes Mittel zulässig, wenn die nach EU-Recht vorgesehenen Maßnahmen durchweg scheitern. Illegalen Einwanderern ist nach dem EuGH zunächst eine Frist zwischen sieben und 30 Tagen für die freiwillige Ausreise zu setzen. Auch nach Ablauf dieser Frist sei eine Haft nur zulässig, wenn die Abschiebung sonst zu scheitern drohe. Dabei dürften die Einwanderer nicht mit Strafgefangenen untergebracht werden. Die Abschiebehaft sei zu beenden, wenn "keine hinreichende Aussicht auf Abschiebung mehr besteht".

Menschenrechtsorganisationen kritisieren Italien immer wieder für den harten Umgang mit illegalen Flüchtlingen. Für Migranten aus Nordafrika, die über das Mittelmeer kommen, ist Italien das Eingangstor nach Europa. Allein seit dem Ausbruch der Unruhen in Tunesien und Libyen im Januar sind knapp 25.000 Flüchtlinge vor allem über das Mittelmeer nach Italien gekommen, darunter vor allem tunesische Wirtschaftsmigranten auf der Suche nach Arbeit.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: