Urteil am Bundesverfassungsgericht:Wanka verletzte Recht der AfD auf Chancengleichheit

CDU-Bildungsministerin Johanna Wanka besucht eine Bandweberei in der Lausitz.

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka

(Foto: picture alliance / Arno Burgi/dp)
  • Die scheidende Bildungsministerin Johanna Wanka hat 2015 mit ihrer Pressemitteilung zu einer AfD-Demo gegen das Grundgesetz verstoßen.
  • Das entschied das Verfassungsgericht. Wanka hätte nicht die offizielle Homepage ihres Ministeriums nutzen dürfen.

Bildungsministerin Johanna Wanka hat das Recht der AfD auf Chancengleichheit verletzt. Das hat das Verfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Dem Urteil zufolge dürfen Minister nicht die offiziellen Kanäle ihrer Ministerien nutzen, um gegen eine Parteiveranstaltung zu werben - selbst, wenn es sich um rechte Parteien handelt. Sonst könnten sie durch regierungsamtliche Einflussnahme den Parteienwettbewerb verzerren. Die Chancengleichheit, die das Grundgesetz allen Parteien garantiert, sei verletzt, "wenn das Handeln staatlicher Organe darauf gerichtet ist, die Durchführung politischer Demonstrationen oder das Verhalten potentieller Teilnehmer zu beeinflussen", erklärte das Gericht.

Die AfD hatten wegen einer Pressemitteilung von Bildungsministerin Johanna Wanka geklagt. Unter der Überschrift "Rote Karte für die AfD" hatte Wanka im November 2015 dazu aufgerufen, die AfD-Demonstration "Rote Karte für Merkel! - Asyl braucht Grenzen" zu boykottieren. Die Formulierung der Pressemitteilung lautete: "Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung."

Nach Ansicht der AfD verstößt es gegen die Neutralitätspflicht, solche Kritik an einer Partei über die Kanäle des Ministeriums zu verbreiten. Die Verfassungsrichter hatten am Tag der Demonstration 2015 zunächst nur angeordnet, die Pressemitteilung bis auf Weiteres von der Webseite zu nehmen.

Kein "Recht auf Gegenschlag"

"Die Forderung, einer solchen Partei die 'Rote Karte' zu zeigen, stellt sich vor diesem Hintergrund zumindest als mittelbare Aufforderung dar, der geplanten Demonstration fernzubleiben", erklärte das Verfassungsgericht jetzt in seinem Urteil. Wanka habe in Wahrnehmung ihres Regierungsamts gehandelt. "Durch die Verbreitung der Pressemitteilung auf der Homepage des von ihr geführten Ministeriums hat sie den Grundsatz der Neutralität staatlicher Organe im politischen Wettbewerb missachtet." Gerade für Oppositionsparteien seien Demonstrationen "ein wichtiges Mittel des politischen Meinungskampfes".

Die Karlsruher Richter stellten klar, dass die Bundesregierung auf Kritik reagieren und sich rechtfertigen dürfe. Aber: "Die Erläuterung ihrer Politik und die Zurückweisung der darauf zielenden Einwände darf sie nicht zum Anlass nehmen, für Regierungsparteien zu werben oder Oppositionsparteien zu bekämpfen." Die Bundesregierung habe kein "Recht auf Gegenschlag".

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