Untreue-Verfahren gegen Mappus:Politiker zwischen Haftung und Haft

Helmut Kohl, Manfred Kanther und jetzt Stefan Mappus: Immer wieder ermitteln Staatsanwälte gegen Politiker wegen des Verdachts der Untreue. Doch zu dieser Tat gehört Vorsatz - und der ist oft kaum zu beweisen.Hat Mappus sich wirklich zum Schaden seines Landes profilieren wollen?

Hans Leyendecker

Es waren nicht nur für Strafverfolger aufregende Tage: Das wegen des Verdachts der Untreue gegen Altkanzler Helmut Kohl (CDU) eingeleitete Ermittlungsverfahren finde "in der ganzen Welt Interesse", sagte im Sommer des Jahres 2000 der damalige Leiter der Staatsanwaltschaft Bonn. Ende Februar 2001 wurde dann das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 300.000 Mark eingestellt. Die Zahlung sei "kein Schuldeingeständnis" betonte das Landgericht Bonn in seinem Beschluss. Anwalt des Altkanzlers war der Essener Jurist Stephan Holthoff-Pförtner.

Stefan Mappus

"Muss Mappus ins Gefängnis?" fragt der Boulevard, nachdem gegen den ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten ein Untreue-Verfahren begonnen hat.

(Foto: dpa)

Das Untreue-Verfahren gegen den früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) ist erst ein paar Tage alt, aber nicht nur die frühen Schlagzeilen klingen vertraut: "Muss Mappus ins Gefängnis?" fragt der Boulevard heute. "Muss Kohl ins Gefängnis?" schlagzeilte der Boulevard damals. Kohl-Bewunderer Mappus hat schon vor einiger Zeit den Anwalt des Altkanzlers an seine Seite geholt. Der gibt sich zuversichtlich: Er sei überzeugt, dass das Verfahren "mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt" werde, sagt Holthoff-Pförtner: "Wenn einem gar nichts mehr einfällt, versucht man es mit der Untreue."

So unterschiedlich der jeweilige Hintergrund der beiden Fälle auch sein mag - der sehr allgemein gehaltene Straftatbestand der Untreue nach Paragraf 266 Strafgesetzbuch eint die beiden Verfahren. Der Paragraf kommt immer häufiger zum Einsatz, wenn gegen Eliten in Wirtschaft und Politik ermittelt wird. Seit Mitte der neunziger Jahre hat sich die Zahl der erfassten Fälle fast verdoppelt. Möglicherweise wird die Gegenwart als die Untreue-Epoche in die Justizgeschichte eingehen. Der Untreue-Vorwurf, der mit bis zu fünf Jahren bestraft werden kann, erlaubt es, unterschiedliche Praktiken darunterzupacken. Viele der Verfahren werden allerdings - mit oder ohne Geldauflage - eingestellt.

Untreue setzt eine vorsätzliche Schädigung voraus. Hat beispielsweise Mappus bewusst und gewollt bei seinem Manöver mit den Aktien des Energiekonzerns EnBW das Land geschädigt? Fahrlässige Untreue, die da schon eher in Frage kommen könnte, also das augenfällige Verkennen von Risiken, die grobe Pflichtverletzung wären zwar sträflich, aber vermutlich nicht strafbar. Für einen Anfangsverdacht reichen allerdings die Vorwürfe.

Früher gab es in der Wirtschaft nur wenige große Untreue-Verfahren. Mittlerweile tummeln sich Spitzenmanager, auf dem Papier zumindest, zwischen Haft und Haftung. In der Politik, wo Treue geschworen, aber selten gelebt wird, hat der Untreue-Boom mit dem Kohl-Verfahren eingesetzt.

Kanther kam mit Geldstrafe davon

Der juristisch interessanteste Fall war der tiefe Sturz des früheren Bundesinnenministers Manfred Kanther (CDU). Er hatte in den achtziger Jahren eine maßgebliche Rolle beim Transfer von 20,8 Millionen Mark der hessischen CDU auf ein verschleiertes Konto in der Schweiz gespielt. Aus "Übertreue", erklärte Kanther später, sei das Geld dem möglichen staatlichen Zugriff entzogen worden. Hessische CDU-Größen, Kanther vorweg, wollten verhindern, dass das Geld unter das damals im Zuge der Flick-Affäre verschärfte Parteiengesetz fiel.

In erster Instanz wurde Kanther 2005 zu einer eineinhalbjährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil zum Teil auf und verwies es zurück nach Wiesbaden. In zweiter Instanz erhielt Kanther eine Geldstrafe von 54.000 Euro, weil er sich der Untreue zum Nachteil der hessischen CDU schuldig gemacht habe.

Unbestreitbar war das Vermögen in der Schweiz gut verwaltet worden. Aber Kanther hatte, ohne den zuständigen Landesvorstand einzuschalten, die schwarze Kasse anlegen lassen. Gibt es da eine Parallele zu Mappus, der das Parlament missachtet hatte, als er den 45-Prozent-Anteil an dem Karlsruher Energiekonzern in Landeshand zurückholte? Allerdings gibt es in seinem Fall keine Anzeichen dafür, dass die Transaktion ein Schnäppchen war. Einem Auftragsgutachten zufolge wurde dem Land ein Schaden in Höhe von rund 835 Millionen Euro verursacht.

Wollte sich Mappus profilieren?

Im Fall Kanther betonten die Gerichte, dass sich der Christdemokrat nicht bereichert und das Geld auch nicht nach Gutdünken für persönliche Ziele eingesetzt habe. Hat Mappus den Deal unbedingt machen wollen, um sich als zupackender Politiker im Wahlkampf besser in Szene setzen zu können? Hat er sich zum Schaden seines Landes profilieren wollen?

Wenn bei dem allgemeinen (und meist auch qualligen) Untreue-Vorwurf Begriffe wie Bereicherung oder Einsatz von Geld für persönliche Zwecke eine Rolle spielen, ist mit der Einstellung solcher Verfahren nicht unbedingt zu rechnen. Sie können durchaus anders enden - also zumindest mit der Verhängung eines Strafbefehls oder einer Haftstrafe mit oder ohne Bewährung.

In der Wirtschaft gibt es bekanntlich keinen Fußbreit Boden mehr, den man sorglos betreten kann. Politik ist gewöhnlich nicht der Ort für diese neumodischen Kapitalverbrechen. Aber Illegalitäten gibt es schon reichlich.

Bei einem Streifzug durch die Welt der Illegalität geht es nicht um Namen von bestraften ehemaligen Politikern, sondern um ihre Methoden. Auffällig bei den vielen Untreue-Verfahren ist der Umstand, dass häufig Geld zweckentfremdet wurde, um einen Sportverein, der in Not geraten ist, vor dem Ruin zu retten. Gelegentlich waren die Akteure Präsidenten oder Vorstandsmitglieder oder auch nur Fans dieses Vereins.

Dienstwagenaffären sind fast so alt wie die Republik

Da wurden immer wieder mal bei der Abrechnung von Unternehmungen falsche Angaben gemacht, um die Auszahlung von Geldern für Projekte, die anders nicht gefördert werden konnten, doch möglich zu machen. Da wurde aber auch, wie bei gewöhnlichen Kleinkriminellen, Geld vom Parteikonto genommen, um sich selbst besser auszustatten. Und Dienstwagenaffären, die es immer wieder gibt, sind fast so alt wie die Republik.

Der frühere SPD-Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke, der nach 45-jähriger Parteimitgliedschaft aus der SPD ausgetreten ist, steht derzeit in Oldenburg wegen Verdachts der Untreue vor Gericht, weil er als ehemaliger Vorsteher des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes sehr großzügig gewesen sein soll. Seine Silberhochzeit soll ihm der Verband 2007 mit 8000 Euro bezahlt haben. Was kommt denn dann bei der Goldenen? Funke soll im Gegenzug bei Gehältern für die Mitarbeiter sehr spendabel gewesen sein. Der Verband fordert insgesamt 1,4 Millionen Euro zurück. Funkes Anwälte streiten die Vorwürfe ab und erklären, ihr Mandant habe keine Vermögensbetreuungspflicht gehabt.

Die härteste Strafe, egal ob im Reich der Politik oder der Wirtschaft, ist in aller Regel der Regress, der Schadenersatz, die Haftung mit dem Privatvermögen. Wie der Fall Mappus ausgehen wird, ist natürlich noch unklar. Bei der Einstellung des Kohl-Verfahrens spielte auch eine Rolle, dass der Altkanzler am Ende für seine Partei als Schadenswiedergutmachtung rund vier Millionen Euro gesammelt hatte. Das war mehr als der Schaden, den die Staatsanwälte errechnet hatten.

Zumindest dies dürfte Mappus schwerfallen, vorausgesetzt, dass die bisherigen Rechnungen über den angeblich entstandenen Schaden stimmen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: