Untersuchungsausschuss:Hilfe, der Verfassungsschutz!

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Es ist so eine Sache mit dem Verfassungsschutz: Seine Arbeit wird ohnehin von vielen kritisch beäugt. Jetzt wurde bekannt, dass er Abgeordnete der Linken im Bundestag überwacht - von den Neonazi-Morden aber will er nichts mitbekommen haben. Wieder einmal beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss mit dem Inlands-Geheimdienst. Doch diesmal geht es um die Daseinsberechtigung des Verfassungsschutzes überhaupt und um die Frage: Ist er nur überflüssig - oder gefährlich?

Heribert Prantl

Der Verfassungsschutz steht zur Verfassung in einem sonderbaren Verhältnis. Das Grundgesetz genießt Vertrauen, es wird geachtet, geschätzt, ja geliebt; die Grundrechte sind den Deutschen so lieb wie die Blumen in ihrem Vorgarten. Die Verfassung hat einen Platz im Herzen der Menschen. Vom Verfassungsschutz kann man das nicht sagen. Er wird nicht geliebt, nicht geschätzt, kaum geachtet, seine Arbeit wird mit Misstrauen beäugt.

Gysi-Akte

Die - größtenteils geschwärzte - Akte von Gregor Gysi. Der Linke-Politiker stand unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.

(Foto: dpa)

Woran liegt es, dass der Verfassungsschutz den meisten Bürgern suspekt ist? An der Verfassung kann es nicht liegen. Es muss also an den Schützern liegen - und daran, dass mit dem Namen etwas nicht stimmt.

Verfassungsschutz: Das ist ein irreführender, ein falscher Name. Falschnamen gehören in die Welt der Geheimdienste. Und Verfassungsschutz ist der Falschname für den deutschen Inlands-Geheimdienst. Man tut damit so, als sei er so etwas Ähnliches wie das Verfassungsgericht. Das ist eine Anmaßung. Alljährlich präsentiert der Bundesinnenminister einen "Verfassungsschutzbericht", und er tritt dabei auf, als verkünde er ein höchstrichterliches Urteil. Es handelt sich aber nur um die von ihm redigierten Tätigkeitsberichte des Inlandsgeheimdienstes, die man - wie man seit der neonazistischen Mordserie weiß - insoweit auch Untätigkeitsberichte nennen kann.

Der galoppierende Irrtum

Der Verfassungsschutz ist kein Verfassungsorgan, sondern ein Behördenkonglomerat, das im Geheimen operiert, von der Regierungspolitik dirigiert wird und von der Justiz nicht kontrolliert werden darf - dessen Überwachungskompetenzen in den vergangenen zehn Jahren aber erheblich ausgeweitet worden sind. Das passt nicht zu der Offenheit, die eine Demokratie auszeichnen soll, und nicht zu der Rechtsstaatlichkeit, deren sich die Bundesrepublik rühmt.

Dafür passt das Agieren des Verfassungsschutzes zu den Vorurteilen, gegen die er sich vergeblich wehrt, weil er sie selber bestätigt: dass er auf dem linken Auge scharf-, aber auf dem rechten fehlsichtig sei. Jüngst ist öffentlich geworden, dass der Verfassungsschutz Abgeordnete der Linken im Bundestag überwacht. Wenige Wochen vorher waren die zehn Morde der Neonazis bekannt geworden, von denen der Verfassungsschutz nichts mitbekommen hat oder nichts mitbekommen haben will. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages, soeben zusammengetreten, soll klären, wie das geschehen konnte.

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