Unterricht daheim:Jobcenter muss Tablet zahlen

Schüler, die Hartz IV erhalten, haben für den digitalen Unterricht in Corona-Zeiten Anspruch auf einen internetfähigen Computer. Das Landessozialgericht Essen entschied in einem am Montag veröffentlichten Beschluss, dass das Jobcenter die Kosteneines Tablets in Höhe von etwa 150 Euro übernehmen muss, wenn pandemiebedingt der Präsenzschulbetrieb geschlossen und ein Gerät für die Teilnahme am digitalen Unterricht erforderlich ist. Das Landessozialgericht widersprach damit dem Jobcenter und der Vorinstanz. Eine Gymnasiastin, die Hartz-IV-Leistungen bezieht, hatte beim Jobcenter einen internetfähigen Computer beantragt. Die Richter urteilten, dass es sich dabei um einen "grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe" in Zeiten eines dauerhaften Unterrichts von Zuhause aus während Corona-Pandemie handele.

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