Süddeutsche Zeitung

Alleinerziehende:Unterhalt wird immer seltener eingetrieben

  • Wenn ein Elternteil nach einer Trennung keinen Unterhalt für den Nachwuchs zahlen kann oder will, springt der Staat ein.
  • Im zweiten Fall sollte er sich das Geld eigentlich zurückholen. Das passiert aber nur noch in 13 Prozent der Fälle.
  • Interne Papiere zeigen: Das Ministerium steht "noch ganz am Anfang", was Verbesserungen angeht.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Bund, Länder und Kommunen schaffen es nicht, den staatlichen Unterhaltsvorschuss für alleinerziehende Mütter von unterhaltssäumigen Vätern wieder einzutreiben. Das zeigen unveröffentlichte Zahlen des Familienministeriums, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen. Demnach lag die "Rückgriffsquote" 2018 im Schnitt bei 13 Prozent. 2017 waren es 19 Prozent und 2016 23 Prozent. Schlusslicht war zuletzt Bremen mit sechs, Spitzenreiter Bayern mit 20 Prozent. In Erfahrung gebracht hat diese Zahlen die Haushaltspolitikerin Ekin Deligöz (Grüne). "Spätestens nach diesem Einbruch der Rückholquote müssten bei den Regierungen von Bund und Ländern alle Alarmglocken läuten", sagt sie.

Das Problem ist komplex. Wenn Eltern sich trennen, sind es meist die Väter, die Unterhalt zahlen müssen. Oft können sie das nicht, weil sie nicht genug verdienen, ein gewisser Anteil aber weigert sich auch. In beiden Fällen springt der Staat ein - im zweiten Fall muss er sich das Geld eigentlich wieder zurückholen. Das aber klappt offenbar nur schlecht. Ein Grund dafür ist eine Gesetzesänderung, die Mitte 2017 in Kraft trat.

Die Zahl der Rückgriffe hält mit dem Anstieg der Leistungen nicht Schritt

Seither können Alleinerziehende den Unterhaltsvorschuss auch für Kinder über zwölf Jahren beantragen. Die Folge: Während 2016 nur knapp 861 Millionen Euro ausgezahlt wurden, waren es 2017 schon 1,1 Milliarden Euro und vergangenes Jahr dann 2,1 Milliarden. Unter der Antragsflut litten die Rückgriffe. Sie stiegen zwar, aber deutlich langsamer als die Ausgaben: 2016 wurden 198 Millionen Euro wieder eingetrieben, 2017 knapp 209 Millionen und 2018 gut 270 Millionen.

Allerdings hatten Bund und Länder versprochen, im Zuge der Leistungsausweitung auch den Rückgriff zu verbessern. Daran aber hakt es. Im Oktober musste das Ministerium dem Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags einen Fortschrittsbericht vorlegen. Aus diesem nichtöffentlichen Papier, das der SZ vorliegt, geht hervor: Messbare Fortschritte gibt es nur auf einem Handlungsfeld - der Statistik. Der Rechnungsprüfungsausschuss aber hatte deutlich mehr verlangt, etwa zentralisierte Stellen in den Finanzverwaltungen oder Standards für die Personalausstattung und das Forderungsmanagement in den Unterhaltsvorschussstellen.

Es geht um viele Millionen für den Staat

Standards für eine bessere Aufsicht könnten vielleicht im Mai beschlossen werden. Eine zentrale Bearbeitung aber haben oder planen dem Ministeriumsbericht nach nur vier Länder; alle anderen prüfen noch oder haben keine solchen Pläne. Bei der Personalausstattung gibt es wenig mehr als eine Aufforderung an die Länder, sich in einer Arbeitsgruppe zu engagieren. Auch an der Transparenz hapert es, etwa was die Erfolgsquoten in den Unterhaltsvorschussstellen angeht. "Bislang stehen weder dem Bund noch einem Großteil der Länder geeignete Berichtsformate oder Kennzahlen zur Verfügung", heißt es in dem Bericht.

Am 30. November befasste sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit den Ausführungen des Ministeriums. Laut Sprechzettel gab es auch eine interne Stellungnahme des Bundesrechnungshofes. Die war eindeutig: Das Ministerium stehe "noch ganz am Anfang", was die Umsetzung der Ausschussbeschlüsse angehe.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) müsse "Klartext reden", fordert die Grüne Deligöz, die Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss ist, "und zwar gerade mit den Ländern". Wenn diese beim Unterhaltsvorschuss mehr Geld vom Bund forderten, gehe das an der Sache völlig vorbei. "Das soll nur von ihrer Verantwortung ablenken, für effiziente Organisationsstrukturen und ausreichenden Personaleinsatz zu sorgen." Es gehe nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um viele Millionen für den Staat und die Einhaltung von Kinderrechten. "Und es geht um ein energisches Auftreten gegenüber den Elternteilen - meist Vätern - die sich drücken wollen."

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Quelle:
SZ vom 18.02.2019
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