Säumige Unterhaltszahler:Ein unhaltbarer Zustand

Mütterrente

Eine Mutter hebt ihr Baby vor dem Abendhimmel in die Luft.

(Foto: Patrick Pleul/dpa)

Weil Väter häufig viel zu wenig Unterhalt zahlen, springt oft der Staat ein, bekommt sein Geld aber nur selten zurück. Das liegt auch daran, dass notwendige Reformen viel zu langsam angegangen werden.

Kommentar von Henrike Roßbach

Fast jede fünfte Familie mit minderjährigen Kindern ist hierzulande eine mit nur einem Elternteil. Alleinerziehende - in fast neunzig Prozent der Fälle sind es Frauen - stehen tagtäglich vor gewaltigen Herausforderungen. Emotional, logistisch und finanziell. Sie sind seltener berufstätig als Mütter in Partnerschaften. Kein Wunder, Kinder haben und arbeiten gehen, womöglich gar in Vollzeit - das ist ohnehin schon ein verrückter Spagat, trotz Kitaausbau und Hortbetreuung.

Wenn man sich dann aber den ganzen Druck und die Nächte am Bett der magen-darm-kranken Dreijährigen nicht mal teilen kann, wird jeder Aushang über einen unvorhergesehen Schließtag in der Kita zur Alltagsbedrohung. Erschwerend hinzu kommt, dass unter alleinerziehenden Müttern überdurchschnittlich viele einen niedrigen Bildungsstand haben, verglichen mit alleinerziehenden Vätern und Eltern, die zusammen leben - und in dieser Gruppe ist die Erwerbsbeteiligung grundsätzlich niedriger als unter höher Qualifizierten.

Das deprimierende Ergebnis all dieser Zahlen: Alleinerziehendenfamilien sind deutlich stärker von Armut bedroht als Paarfamilien. Armut aber ist hierzulande gleichbedeutend mit gravierend schlechteren Zukunftsaussichten für die betroffenen Kinder, so beschämend das auch ist in einem derart reichen Land. Und besonders schwierig wird die Situation, wenn zusätzlich auch noch der Ex-Partner keinen Unterhalt zahlt.

Wie oft das vorkommt, zeigen die 2,1 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss, die der Staat im vergangenen Jahr an Alleinerziehende gezahlt hat, die kein Geld vom Ex bekommen. Dass der Staat in dieser Situation einspringt, ist richtig. Richtig war es auch, diese Sozialleistung vor zwei Jahren auch auf Kinder über zwölf Jahren auszuweiten. Und überfallig ist, dass der Kinderzuschlag, den Familien mit kleinen Einkommen bekommen, künftig nicht mehr so strikt mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet werden soll.

Nicht richtig, sondern unerhört ist dagegen, dass es dem Staat nur in einem Bruchteil der Fälle gelingt, sich seinen Vorschuss zurückzuholen. Die Rückgriffquote von 13 Prozent ist ein neuer Tiefpunkt. Ja, bei vielen Vätern ist wenig oder nichts zu holen. Und ja, die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses im Jahr 2007 hat die Ämter in einer Antragsflut versinken lassen. Darunter hat das Rückforderungsmanagement gelitten.

Langsam tritt offenbar, glaubt man dem Bundesfamilienministerium, wieder eine Normalisierung ein. Trotzdem kommen säumige Schuldner aber auch deshalb davon, weil notwendige Strukturreformen im Schneckentempo angegangen werden. Zentralisierte Einheiten in den Finanzverwaltungen, klare Vorgaben für die Personalausstattung, Standards für die Aufsicht, Transparenz über die Erfolgsquoten der einzelnen Unterhaltsvorschussstellen: So gut wie nichts von dem, was vor zwei Jahren versprochen worden war, ist bislang umgesetzt. Das ist ein unhaltbarer Zustand.

Über all dem schwebt noch etwas anders: Das Unterhaltsrecht wird von vielen, die zahlen oder zahlen müssten, als ungerecht wahrgenommen. Denn es kann die heutige Lebenswirklichkeit getrennter Eltern nicht immer abbilden. Wer alleinerziehend ist, ist das in den allermeisten Fällen nicht zu hundert Prozent; meist leben die Kinder zumindest an einigen Tagen im Monat auch beim Ex-Partner. Solange sich die Eltern die Betreuung aber nicht wirklich hälftig teilen, gilt: Einer zahlt, selbst wenn er die Kinder an vier von zehn Tagen betreut. Und für jene, die ernsthaft Halbe-Halbe machen, sind viele geltende Regelungen kompliziert, vom Kindergeld bis zur Anmeldung des Wohnsitzes.

Der politische Handlungsbedarf ist groß, und es ist wichtig, dass alle gehört werden, die zur Debatte etwas beizutragen haben. Und dennoch gilt: Dass sich eine rechtliche Regelung im Einzelfall vielleicht unfair anfühlt, rechtfertigt nicht, gegen sie zu verstoßen. Wer Kinder hat, hat Verantwortung. In jeder Hinsicht und auch in Euro und Cent. Und zwar ein Leben lang.

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Weigert sich ein Elternteil nach der Trennung den Unterhalt für den Nachwuchs zu zahlen, springt der Staat ein. Nur in 13 Prozent der Fälle wird der Vorschuss zurückgeholt, weil es an Organisationsstrukturen und Personaleinsatz fehle.

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