Leserdiskussion:Unterhalt: Fehlt Bund und Ländern das Durchsetzungsvermögen?
Weigert sich ein Elternteil nach der Trennung den Unterhalt für den Nachwuchs zu zahlen, springt der Staat ein. Nur in 13 Prozent der Fälle wird der Vorschuss zurückgeholt, weil es an Organisationsstrukturen und Personaleinsatz fehle.
Wie Sie sich zur Diskussion anmelden können und welche Regeln gelten, erfahren Sie hier.
- Kommentar: Unterhalt - Im Schneckentempo
- Meldung: Unterhalt wird immer seltener eingetrieben
Haben Sie Themenanregungen oder Feedback? Mailen Sie an debatte@sz.de oder twittern Sie an @SZ. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.