LeserdiskussionUnterhalt: Fehlt Bund und Ländern das Durchsetzungsvermögen?

Es ist richtig, dass der Staat Alleinerziehende stärkt, indem er ausbleibenden Unterhalt vorstreckt, meint SZ-Autorin Henrike Roßbach - nur zurückzuholen muss er das Geld auch wieder.
Es ist richtig, dass der Staat Alleinerziehende stärkt, indem er ausbleibenden Unterhalt vorstreckt, meint SZ-Autorin Henrike Roßbach - nur zurückzuholen muss er das Geld auch wieder. (Foto: dpa)

Weigert sich ein Elternteil nach der Trennung den Unterhalt für den Nachwuchs zu zahlen, springt der Staat ein. Nur in 13 Prozent der Fälle wird der Vorschuss zurückgeholt, weil es an Organisationsstrukturen und Personaleinsatz fehle.

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