Unter strengen Auflagen:Karlsruhe erlaubt Bundeswehr Waffeneinsatz im Inland

Die Bundeswehr darf in Zukunft militärische Mittel auch im Inland einsetzen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Voraussetzung seien aber "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes". Von Terroristen entführte Flugzeuge dürfen weiterhin nicht abgeschossen werden.

Die Bundeswehr darf bei Terrorangriffen unter strengen Auflagen "militärische Kampfmittel" im Inland einsetzen. Das entschied das gemeinsame Plenum des Bundesverfassungsgerichts in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Bei einem Einsatz seien aber strikte Voraussetzungen zu beachten.

ILÜ 2010 - Das Heer im Einsatz

Soldaten stehen während einer Übung vor ihren Panzern vom Typ Leopard auf dem Truppenübungsplatz Munster in der Lüneburger Heide.

(Foto: dpa)

Ein Einsatz zur Gefahrenabwehr sei nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes". Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen".

Einsätze im Innern gegen bewaffnete Aufständische seien weiterhin in aller Regel nicht erlaubt, selbst wenn die Polizei die Lage nicht beherrsche. Nur wenn der Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder eines Bundeslandes gefährdet ist, lassen danach die Notstandsgesetze auch einen Bundeswehreinsatz im Inneren zu.

Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur als letztes Mittel zulässig. Von Terroristen gekaperte Flugzeuge mit Zivilisten an Bord dürfen aber weiterhin nicht abgeschossen, sondern allenfalls von Kampfflugzeugen mit Warnschüssen zur Landung gezwungen oder abgedrängt werden.

Über den Bundeswehreinsatz bei einem überregionalen Katastrophenzustand muss auch in Eilfällen die Bundesregierung entscheiden. Sie darf diese Aufgabe nicht an den Verteidigungsminister delegieren.

"Kein Hilfssheriff der Konservativen"

Die SPD hält die Entscheidung für unzureichend. Das Karlsruher Gericht lasse "alle Verantwortlichen hilflos zurück, wenn es von 'Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes' spricht, die eine Ausnahme rechtfertigten. Nirgendwo werden diese definiert oder Beispiele dafür genannt", sagte der SPD-Innenexperte Michael Hartmann. Er nannte es allerdings "gut, dass das Verfassungsgericht auch weiterhin einen bewaffneten Militäreinsatz im Innern grundsätzlich ausschließt, indem es diesen allenfalls als letztes Mittel zulässt". Der SPD-Politiker fügte hinzu: "Auf dieser Grundlage können auch zukünftig konservative Kreise keinesfalls die Bundeswehr zum Hilfssheriff degradieren."

Die CDU/CSU-Fraktion äußerte sich dagegen zufrieden mit dem Beschluss des höchsten deutschen Gerichts. Er begrüße die Entscheidung, die die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr bei Gefahren von katastrophalem Ausmaß konkretisiere, erklärte der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ernst-Reinhard Beck. Das Urteil schließe "eine Lücke" und bestätige zugleich "die sicherheitspolitisch wichtige Trennung zwischen Polizei und Bundeswehr".

Fünfte Plenarentscheidung der Geschichte

Mit dem Beschluss korrigierte das Plenum aus beiden Senaten eine Entscheidung des Ersten Senats aus dem Jahr 2006, in der er das Luftsicherheitsgesetz für nichtig erklärt und einen Einsatz der Streitkräfte im Inland "mit spezifisch militärischen Waffen" generell ausgeschlossen hatten.

Es ist erst die fünfte Plenarentscheidung des Verfassungsgerichts seit seiner Gründung. Die gemeinsame Entscheidung aller Richter war nötig, weil der Zweite Senat auf die Klagen von Bayern und Hessen den Einsatz der Bundeswehr mit Kampfmitteln zur Unterstützung der Länder bei Katastrophen erlauben wollte.

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