Unschuldsvermutung für Sebastian Edathy:Taschentuch des Rechtsstaats

Für Prominente wie den SPD-Politiker Edathy sind Ermittlungsverfahren gefährlich. Ob schuldig oder unschuldig, immer bleibt von den Vorwürfen etwas hängen. Der Hinweis auf die Unschuldsvermutung erscheint da wie ein Versuch, ein Schaufenster mit einem Taschentuch abzudunkeln.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Die Unschuldsvermutung hat ihre Unschuld verloren. Über Ermittlungsverfahren im embryonalen Stadium wird zu früh zu schnell zu viel bekannt. Das ist fatal, zumal für Beschuldigte, die im Licht der Öffentlichkeit stehen.

Statt der Unschuldsvermutung gilt dann: Es bleibt immer etwas hängen. Das ist besonders furchtbar, wenn einem Beschuldigten nachgesagt wird, er habe sich kinderpornografisches Material beschafft.

Der SPD-Politiker Edathy hat recht, wenn er darauf hinweist, dass die Unschuldsvermutung doch auch für ihn zu gelten habe. Sobald aber so ein Vorwurf öffentlich geworden ist, ist der Hinweis auf die Unschuldsvermutung wie der Versuch, ein Schaufenster mit dem Taschentuch abzudunkeln.

Publizistischer Voyerismus ist unverantwortlich

Gewiss: Man darf das Unschuldsprinzip nicht überfordern. Es fordert weder Ermittler noch Medien zu dem unmöglichen Kunststück auf, so zu tun, als sei ein Verdächtiger völlig unverdächtig; ansonsten wären ja Durchsuchungen und andere Ermittlungsmaßnahmen unzulässig. Unschuldsvermutung heißt: Alle Eingriffe dürfen nur so weit gehen, dass man sie gegenüber einem Verdächtigen, der in Wahrheit unschuldig ist, noch verantworten kann.

Unverantwortlich ist deshalb publizistischer Voyeurismus: Das Foto, das eine Lokalzeitung von der Durchsuchung der Wohnung des Politikers Edathy publiziert hat (nach Hinweis von wem?), verstößt gegen eine rechtsstaatliche Grundregel.

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