Süddeutsche Zeitung

Unruhen vor Mursi-Prozess:Tote bei Straßenschlachten in Ägypten

Demonstranten werfen Knallkörper, Polizisten setzen Tränengas ein: In Ägypten ist es wieder zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der Muslimbruderschaft und Sicherheitskräften gekommen. Mindestens sechs Menschen sterben.

Kurz vor der Wiederaufnahme eines Gerichtsverfahrens gegen Ägyptens Ex-Präsident Mohammed Mursi haben sich dessen Anhänger erneut tödliche Straßenschlachten mit der Polizei geliefert. In der Hauptstadt Kairo, den Städten Fajum und Ismailija am Suez-Kanal sowie in Alexandria wurden am Freitag sechs Menschen getötet, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. Zudem seien 42 Menschen verletzt und mehr als 120 weitere festgenommen worden.

In einem Vorort von Kairo waren tausende Anhänger des Islamisten Mursi auf der Straße, steckten Reifen in Brand und bewarfen Polizisten mit Knallkörpern. Auch Schüsse waren zu hören. Dort und in mehreren anderen Bezirken setzten die Sicherheitskräfte nach den Freitagsgebeten Tränengas ein.

Im Stadtviertel Giseh zündeten Demonstranten ein Polizeifahrzeug mit Brandbomben an, wie ein Vertreter der Sicherheitsbehörden sagte. Im Vorort Maadi beschossen sie in der Nähe eines Militärkrankenhauses die Polizei mit Feuerwerkskörpern. Einige Demonstranten warfen auch Steine und skandierten "nieder mit der Militärführung" - aus Protest gegen Mursis Entmachtung durch die Armee Anfang Juli.

Die Proteste richten sich auch gegen die Fortführung eines Prozesses gegen Mursi am Mittwoch. Ägyptens erster demokratisch gewählter Staatschef steht seit Anfang November vor Gericht. In dem Prozess geht es um Anstachelung zum Mord an sieben Demonstranten während der Proteste gegen Mursi vor dem Kairoer Präsidentenpalast im Dezember 2012.

Seit Mursis Sturz wurden in Ägypten mehr als tausend Menschen getötet und tausende Islamisten festgenommen. Im Dezember stufte die ägyptische Übergangsregierung die Muslimbruderschaft als "Terrororganisation" ein. Damit ist die Mitgliedschaft in der Bewegung und sogar der Besitz ihrer Publikationen strafbar.

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