Den Rauswurf eines Studenten, einer Studentin wegen "schweren schuldhaften Fehlverhaltens", das der Hochschule einen "erheblichen Schaden" zugefügt hat - so heißt es zum Beispiel im Hamburgischen Hochschulgesetz -, nennt man Exmatrikulation.
Hochschulen"Ein schwerer Grundrechtseingriff"
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Nach dem Sylt-Video und propalästinensischen Protestcamps wird an Hochschulen über Exmatrikulationen diskutiert. Sollten Unis Studierende zur Strafe rausschmeißen können - oder ist das allein Sache der Justiz?
Von Kathrin Müller-Lancé und Ronen Steinke, Berlin/München
