Flüchtlingspolitik:Orbáns europarechtliches Verbrechen muss Folgen haben

Viktor Orban CDU EU Sanktionen

Startete politisch als Liberaler und driftete dann in Richtung Nationalismus: Ungarns Regierungschef Viktor Orbán

(Foto: REUTERS)

Das orbánische Ungarn hat dem EU-Gericht den Rechtsgehorsam aufgekündigt. Polen hat sich von der Rechtsstaatlichkeit losgesagt. Wie die EU nun reagieren muss - und was die "nukleare Option" besagt.

Kommentar von Heribert Prantl

Es gibt Sünden und Todsünden, Vergehen und Verbrechen. Die Reaktion Viktor Orbáns auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Flüchtlingsverteilung ist eine Todsünde, ein europarechtliches Verbrechen.

Das orbánische Ungarn hat dem höchsten EU-Gericht den Rechtsgehorsam aufgekündigt, es hat ihm jeden Respekt, jede Akzeptanz, jede Anerkennung versagt; Orbán wirft dem Gericht Rechtsbruch vor. Das ist nicht einfach bloß Beleidigung, Lästerung und juristische Blasphemie, nicht einfach nur schlechtes Benehmen, das ist ein Angriff auf die Kernsubstanz Europas. Ungarn sabotiert die europäische Raison d'Être.

Das Recht konstitutiert die EU als Gemeinwesen; Europa ist Rechtsgemeinschaft. Und das EU-Gericht ist berufen, Recht zu sprechen. Wer diese Justiz missachtet und damit Selbstjustiz übt, bricht mit der Gemeinschaft; er stellt sich ex lex, außerhalb von Gesetz und Recht. Wenn dies so ist - ist die Zeit für Beschwichtigungen à la "Der Klügere gibt nach" vorbei.

Nachgiebigkeit ist dann nicht Dummheit, sondern Selbstaufgabe. Es ist also Zeit für die offensive Verteidigung der europäischen Rechtsstaatlichkeit. Das heißt: Die EU muss gegen Ungarn das Verfahren nach Artikel 7 EU-Vertrag einleiten und erstens feststellen, "dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung" der Rechtsstaatlichkeit vorliegt, und dann zweitens die Stimmrechte Ungarns im Rat aussetzen.

Für die Feststellung braucht es Einstimmigkeit im Europäischen Rat, für die daraus folgende Sanktion braucht es die qualifizierte Mehrheit.

Die Einstimmigkeit wird freilich torpediert: Bei Sanktionen der EU gegen Ungarn stimmt Polen dagegen, bei Sanktionen der EU gegen Polen stimmt Ungarn dagegen. Dieses Trutzbündnis kann dadurch ausgehebelt werden, dass die Rechtsstaats-Verletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen gleichzeitig und parallel betrieben werden. In Polen ist die Aushöhlung der Gewaltenteilung ja noch weiter fortgeschritten als in Ungarn.

Erinnerungen an Stoibers Kruzifix-Plänkelei

Im EU-Rechtsjargon wird es "nukleare Option" genannt, wenn man gegen Polen und Ungarn gleichzeitig vorgeht. Das klingt hochgefährlich, das klingt wie ein Atomschlag - ist aber ganz anders gemeint: es geht um die Verteidigung des Nukleus, des europäischen Kerns.

Es ist wahr: Auch deutsche Politiker haben sich schon mit maßloser Kritik am höchsten Gericht hervorgetan: "Schande", "das skandalöseste Fehlurteil", "das Gericht sollte sich schämen". Das waren Reaktionen aus der Regierung auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 1994/95; es ging um Meinungs- und Religionsfreiheit.

Edmund Stoiber verstieg sich beim Kruzifix-Beschluss zu dem Satz, die CSU könne "das Urteil nur formal respektieren, aber inhaltlich nicht akzeptieren". Das war Großmäuligkeit, aber keine Verweigerung des Rechtsgehorsams.

Die CSU hat mit Gedanken nur geplänkelt, aus denen jetzt in Polen und Ungarn exzessive Taten werden. Das Spiel gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist ernst geworden. Die EU muss ernst reagieren.

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