Ungarn:Transitlager verletzen EU-Recht

Die Unterbringung von Asylbewerbern im ungarischen Containerlager Röszke ohne Einzelfallprüfung verstößt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Die Bedingungen in dem Lager glichen einer Inhaftierung, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag . Hintergrund ist der Fall von vier Asylbewerbern aus Iran und aus Afghanistan, die über die Türkei, Bulgarien und Serbien nach Ungarn gekommen waren. Die ungarischen Behörden wiesen ihre Asylanträge mit der Begründung ab, die Menschen seien über ein Land - den Nicht-EU-Staat Serbien - eingereist, in dem ihnen weder Verfolgung noch ernsthafter Schaden drohten. Zudem sei in den Ländern, über die sie nach Ungarn gekommen seien, ein angemessenes Schutzniveau gegeben. Klagen gegen die Entscheidung wies das ungarische Gericht ohne Prüfung ab. Serbien lehnte es jedoch ab, die Menschen zurückzunehmen, woraufhin Ungarn das Zielland der Rückführung in Iran oder Afghanistan änderte. Zudem wurde den Betroffenen ein Bereich in der Transitzone Röszke als Aufenthaltsort zugewiesen. Ungarn verfolgt unter dem rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orbán eine Politik der Abschottung und Abschreckung von Flüchtlingen.

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