Süddeutsche Zeitung

Ungarn: Mediengesetz:Antworten, die keiner braucht

Lesezeit: 2 min

Mit einem wortreichen Papier verteidigt Ungarns Regierung ihr umstrittenes Mediengesetz. Doch die entscheidenden Fragen - die lässt das Schreiben offen.

Marc Felix Serrao

Die rechtskonservative Regierung Ungarns hat offenbar ein gutes Gespür für Trends. Bereits am 17. Dezember formulierte das Justizministerium des Landes ein 16-seitiges Schreiben auf Englisch, das zuerst im Kreise der konservativen EU-Parlamentarier in Straßburg verteilt wurde und wohl als eine Art Argumentationshilfe gedacht war. "Kritik und Antworten zum Thema des geplanten Mediengesetzes" lautet der Titel.

Das Gesetz, um das es geht, wird wegen seiner weitreichenden staatlichen Kontrolle von Presse- und Rundfunkhäusern europaweit sorgenvoll diskutiert. Viele Beobachter sehen Ungarn - das am 1. Januar die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt - auf einem autoritären Kurs, der die Meinungsfreiheit bedroht. Allerdings ist diese Diskussion erst nach dem 20. Dezember entbrannt - dem Tag, an dem die Fidesz-Partei von Ministerpräsident Viktor Orbán das Gesetz mit ihrer Zwei-Drittel-Mehrheit durchs Parlament brachte. Da war die schriftliche Rechtfertigung, die nun kursiert, schon drei Tage alt.

Das Papier, das auch auf der Website der ungarischen Botschaft in Berlin nachgelesen werden kann, ist ein detailreicher, offenbar von kundigen Juristen verfasster Text mit rechtlichen Beispielen aus ganz Europa, auch Deutschland. In 21 Punkten stellt das Justizministerium Kritikpunkte an dem neuen Mediengesetz vor und beantwortet diese selbst.

Mal wird der neue, auf neun Jahre gewählte Medienrat, den die Orbán-Regierung dank ihrer Macht im Parlament de facto im Alleingang besetzen kann, mit anderen Gremien verglichen, hier der (nur auf sechs Jahre ernannten) Kommunikationsbehörde Austria. Ein andermal wird die Höhe möglicher Strafzahlungen mit Irland, Finnland oder Deutschland ("ein Verstoß gegen Kinderschutzbestimmungen kann Bußgelder von bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen") verglichen. Der Zweck ist klar: Durch die vielen Vergleiche soll der Eindruck erweckt werden, dass das, was in Ungarn 2011 in Kraft tritt, europäischer Usus ist.

Dieses Argument wird in einigen Punkten sogar überzeugend vorgetragen, was auch daran liegt, dass es vielerorts politisch-mediale Verwicklungen gibt, die kritikwürdig sind, von Silvio Berlusconis Italien angefangen bis hin zur machtvollen Mitsprache der großen Parteien bei ARD und ZDF.

Doch das ungarische Gesetz geht weiter. Das zeigt auch das Verteidigungspapier aus Budapest: Da, wo es im Text wirklich interessant wird, fehlen die Antworten und Vergleiche.

Etwa bei der Frage nach der "nationalen Sicherheit". Wenn diese tangiert ist, sollen Journalisten in Ungarn künftig ihre Quellen offenlegen. Das Ministerium verweist im Papier auf eine Lücke im Strafrecht, die das neue Gesetz geschlossen habe, gibt aber zu: Ja, es gibt künftig "einige Einschränkungen". Zu diesen selbst folgt dann nichts mehr.

Und die großen Fragen bleiben: Was heißt hier nationale Sicherheit? Wo fängt sie an?

Ähnlich nebulös bleibt die umstrittene Aufforderung an die Medien (mit Ausnahme der Presse), "ausgewogen" zu berichten. Das Papier verweist lediglich auf eine Resolution des ungarischen Verfassungsgerichts, die erklären soll, was der Begriff bedeute. Interessanter wäre es gewesen, zu erfahren, was er für Ungarns Regierung bedeutet. Oder warum an dieser Stelle im Text der sonst so wortreiche Vergleich zu anderen Ländern der EU fehlt.

Die Stellungnahme der ungarischen Regierung zu ihrem Mediengesetz ist im (englischen) Wortlaut zu lesen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1040839
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 29.12.2010
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.