Im Fall der in Ungarn inhaftierten non-binären Person Maja T. kündigt Außenminister Johann Wadephul Gespräche mit der Regierung in Budapest an. „Wir werden in dieser Sache kommende Woche erneut in Ungarn vorstellig werden“, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Zunächst gehe es darum, Haftverbesserungen zu erreichen. „Unsere Bemühungen setzen wir intensiv fort“, sagte Wadephul.
Maja T. steht in Budapest wegen mutmaßlicher Körperverletzungen im Zuge von Protesten gegen Rechtsextreme im Februar 2023 vor Gericht. Dabei droht T. bei einer Verurteilung eine Strafe von bis zu 24 Jahren Haft. T. ist seit mehr als einem Jahr in Ungarn inhaftiert: mit einer Stunde Hofgang am Tag, ansonsten allein in einer Zelle, deren kleines Fenster mit Folie beklebt ist, sodass sie nichts sehen kann. T. spricht von Isolationshaft.

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2023 soll Maja T. mit anderen Linksradikalen in Budapest Rechtsradikale verprügelt haben. Der Vater kann nicht fassen, dass es den deutschen Behörden offenbar nicht schnell genug gehen konnte, sein Kind an Ungarn auszuliefern. Das Bundesverfassungsgericht auch nicht.
Anfang Juni trat Maja T. in einen Hungerstreik. Nach Angaben eines Solidaritätskomitees und des Vaters Wolfgang Jarosch hat T. bereits 14 Kilogramm Körpergewicht verloren. Die behandelnden Ärzte bewerteten die Situation als sehr kritisch und erwögen die Einsetzung eines Herzschrittmachers, sagte Jarosch am Donnerstag. Die Herzfrequenz sinke zeitweise auf 30 Schläge pro Minute. Es seien Ohnmachtsanfälle bis hin zu einem Herzstillstand möglich.
Ziel des Hungerstreiks ist es, bessere Haftbedingungen und eine Rücküberstellung nach Deutschland zu erreichen. Letztere aber hält Außenminister Wadephul offenbar für wenig realistisch: Ungarn habe bisher sein Interesse an eigener Strafverfolgung bekräftigt, sagte er dem RND. T. sei „schwersten Vorwürfen“ ausgesetzt. „Auch in Deutschland würde Maja T. daher mit einem Strafverfahren rechnen müssen.“
T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies untersagt hatte. Doch die Entscheidung aus Karlsruhe war wenige Minuten zu spät gekommen.

