UngarnSieben Beschuldigte stellen sich der Polizei

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Wahrzeichen von Budapest: das Parlamentsgebäude.
Wahrzeichen von Budapest: das Parlamentsgebäude. Alex Pantling/Getty Images

Im Februar 2023 sollen mutmaßliche Linksradikale in Budapest Rechtsradikale überfallen haben. Danach tauchten einige von ihnen unter. Nun haben sich sieben Beschuldigte der Polizei gestellt.

Von Marcel Laskus

Im sogenannten Budapest-Komplex haben sich am Montag sieben gesuchte Beschuldigte, die bislang untergetaucht waren, in Deutschland der Polizei gestellt. In einer Erklärung ihrer Anwälte heißt es: „Unsere Mandant*innen haben sich heute freiwillig den Strafverfolgungsbehörden gestellt.“ Überschrieben ist das eine A4-Seite umfassende Dokument mit der zentralen Forderung der Anwälte: „Keine Auslieferung nach Ungarn!“ Diese begründen sie mit Verweis auf das „rechtsautoritäre ungarische Regime“ und „menschenunwürdige“ Haftbedingungen.

Im Februar 2023 sollen die Verdächtigen in einer Gruppe aus zehn Personen nach Budapest gereist sein, um am sogenannten „Tag der Ehre“, einer Zusammenkunft europäischer Rechtsextremer, mutmaßliche Sympathisanten der Szene anzugreifen. Dabei sollen sie ihre Opfer mit Teleskopschlagstöcken attackiert und ihnen laut einem Auslieferungsbeschluss Platzwunden, Frakturen und Gehirnerschütterungen zugefügt haben. Einige der Verdächtigen wurden noch in Budapest festgenommen. Seither laufen in Deutschland und Ungarn Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung. Gegen die bislang untergetauchten Beschuldigten bestehen deutsche und europäische Haftbefehle. Am 19. Februar beginnt gegen Hanna S., eine weitere Beschuldigte, der Prozess in München wegen versuchten Mordes.

Die anwaltlichen Vertreter fordern nun, dass sich ihre Mandantinnen und Mandanten, nachdem diese sich gestellt haben, in Deutschland verteidigen können und nicht nach Ungarn ausgeliefert werden. Bereits vor einem halben Jahr, heißt es in dem Schreiben, habe man die Bundesanwaltschaft diesbezüglich kontaktiert und diese zu einer Zusicherung aufgefordert, die Beschuldigten nicht nach Ungarn auszuliefern.

Maja T. wartet in einem Budapester Gefängnis auf einen Gerichtsprozess

Bereits in Budapest befindet sich seit Juni 2024 Maja T., 23, und wartet auf einen Gerichtsprozess. Am 21. Februar soll dieser voraussichtlich beginnen. Bei einer Verurteilung wäre für T. eine Haftstrafe von bis zu 24 Jahren möglich - auch T. soll an den Angriffen beteiligt gewesen sein. Dass T., eine non-binäre Person, überhaupt von Deutschland nach Ungarn ausgeliefert wurde, ist umstritten.

Maja T. wurde zehn Monate nach den mutmaßlichen Übergriffen, im Dezember 2023, in Berlin festgenommen. Wiederum ein halbes Jahr später, am 27. Juni 2024, entschied das Kammergericht Berlin, dass eine Auslieferung von Maja T. nach Ungarn zulässig ist, denn Ungarn habe „menschenrechtskonforme Haftbedingungen“ zugesichert. Das Bundesverfassungsgericht untersagte jedoch einige Stunden später, am Morgen des 28. Juni, eine Auslieferung, wegen „erheblicher Bedenken“ hinsichtlich eines „effektiven Rechtsschutzes“.

Doch diese Bedenken drangen nicht mehr rechtzeitig durch. Maja T. wurde in der Nacht auf den 28. Juni von Deutschland nach Österreich gebracht und befand sich kurz vor dem Eingang der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schon auf ungarischem Boden. Der damalige Linken-Chef Martin Schirdewan sagte, das Vorgehen sei „Schande für Deutschland“, die Bundesrechtsanwaltskammer bezeichnete den Vorgang als „in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar“. Der Vater von Maja T. berichtete der SZ von unzureichenden Haftbedingungen, von Bettwanzen und verschimmeltem Essen, was sich mit Beobachtungen der Menschenrechtsorganisation Hungarian Helsinki Committee deckt, vom ungarischen Justizministerium aber zurückgewiesen wurde.

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