Verkehr:Buschmann erwägt, Unfallflucht teilweise zu entkriminalisieren

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Bundesjustizminister Marco Buschmann will Unfallflucht bei Fällen ohne Personenschaden von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabsetzen. (Foto: Britta Pedersen/dpa)

Wer sich nach einem Unfall unerlaubt entfernt, könnte künftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen und keine Straftat mehr. Das würde aber nur gelten, wenn niemand verletzt wurde.

Von Philipp Saul

Das Bundesjustizministerium erwägt offenbar, Unfallflucht in vielen Fällen nicht mehr als Straftat zu behandeln und damit zu entkriminalisieren. Wer keinen Personen-, sondern nur einen Sachschaden verursacht hat, würde demnach bei einer Unfallflucht keine Straftat mehr begehen, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf ein Schreiben, das das Ministerium von Marco Buschmann (FDP) mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände und die Landesjustizministerien verschickt hatte.

Wer bislang in Deutschland an einem Unfall beteiligt ist, darf sich nicht entfernen, sondern muss eine "angemessene Zeit" am Unfallort bleiben und sich als Beteiligter zu erkennen geben. Andernfalls drohen eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft - unabhängig davon, ob es Verletzte gibt oder nur einen Sachschaden.

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Durch die Herabstufung bei reinen Sachschäden "würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt", zitiert das RND aus dem Papier. Eine Ordnungswidrigkeit wiegt juristisch weniger schwer als eine Straftat. Sie wird nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt und nicht ins Strafregister eingetragen. Es droht keine Haft, sondern nur eine Geldbuße.

Justizminister Buschmann hat schon vor Monaten angekündigt, das Strafrecht schlanker und zeitgemäßer zu machen. Es müsse sich auf "wirklich" gravierende Normverstöße konzentrieren. Ob die Änderung bei der Unfallflucht aber wirklich kommt, ist noch offen: Eine Sprecherin des Justizministeriums betonte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, die Überlegungen seien noch in einem frühen Stadium. Sie sagte: "Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden."

Selbst wenn die Überlegungen umgesetzt werden sollten, muss der Unfallverursacher aber auch künftig am Unfallort warten, wenn es körperlich Geschädigte gibt. Das gelte auch dann, heißt es dem RND zufolge in dem Schreiben des Ministeriums, wenn man sich mit der Selbstanzeige des Unfalls einer damit verbundenen "Begleittat" bezichtige, etwa einer Trunkenheitsfahrt.

Allerdings gebe es gute Argumente, die unterlassene Selbstanzeige bei reinen Sachschäden nicht als Straftat zu werten. Der Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs, wo die Unfallflucht geregelt ist, durchbreche nämlich das Prinzip der "Straflosigkeit der Selbstbegünstigung", wonach sich niemand selbst belasten müsse. Wer betrunken einen Sachschaden verursacht, wäre dann nicht mehr gezwungen, am Unfallort zu warten und womöglich eine zusätzliche Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer zu kassieren.

Das Justizministerium erwägt dem RND-Bericht zufolge zudem die Einrichtung einer Online-Meldestelle, bei der Unfallbeteiligte Bilder von Ort und Schaden hochladen können. Auch eine "am geschädigten Fahrzeug zu fixierende Schadensmeldung" sei denkbar, "bei deren ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge".

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