Atom-VerhandlungenAuswärtiges Amt warnt vor Reisen nach Iran

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Ein Mitglied der iranischen Sicherheitskräfte in Teheran (Archivbild)
Ein Mitglied der iranischen Sicherheitskräfte in Teheran (Archivbild) Majid Asgaripour/via REUTERS

Im Streit über das iranische Atomprogramm leiten drei europäische Länder die Reaktivierung von UN-Sanktionen ein. Irans Parlament plant den Austritt aus dem Atomwaffensperrvertrag.

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Angesichts einer möglichen Wiedereinführung von UN-Sanktionen gegen Iran hat das Auswärtige Amt seine Reisewarnung für das Land angepasst. Deutsche Staatsangehörige würden aufgefordert, Iran zu verlassen, heißt es auf der Internetseite des Ministeriums.

Im Streit über das iranische Atomprogramm hatten Deutschland, Frankreich und Großbritannien in einem Brief an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den sogenannten Snapback-Mechanismus zur Wiedereinführung von UN-Sanktionen ausgelöst. Iran droht damit die Reaktivierung von Strafmaßnahmen, die im vergangenen Jahrzehnt aufgehoben worden waren.

Für diesen Fall hätten iranische Regierungsvertreter mehrfach mit Konsequenzen gedroht, schreibt das Auswärtige Amt. Es könne „nicht ausgeschlossen werden, dass deutsche Interessen und Staatsangehörige von Gegenmaßnahmen in Iran betroffen sein werden“. Die deutsche Botschaft in Teheran könne nur eingeschränkt konsularische Hilfe vor Ort leisten.

Nach Abschluss des Snapback-Verfahrens wäre auch das internationale Atom-Abkommen mit dem Land Geschichte. Damit sollte Iran daran gehindert werden, eine Atombombe zu bauen. Das Dokument regelt insbesondere die unabhängige Überprüfung des iranischen Nuklearprogramms und legt Grenzen bei Menge und Anreicherung von Uran fest.

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Iran habe seine Verstöße gegen das Atom-Abkommen von 2015 bis zuletzt fortgesetzt und fast waffenfähiges Uran hergestellt, monierten Diplomaten mehrfach. Teheran hatte den einseitigen Ausstieg der USA aus dem Abkommen im Jahr 2018 zum Anlass genommen, sich selbst nicht mehr an die Vereinbarungen zu halten. Zuletzt hatten die Europäer mit Iran in Genf über das Thema verhandelt, aber die Gespräche sind aus ihrer Sicht gescheitert.

Konkret sieht der sogenannte Snapback-Mechanismus vor, dass der UN-Sicherheitsrat binnen 30 Tagen über die Fortsetzung der bisherigen Sanktionsaufhebung entscheiden muss. Wird keine Resolution vorgelegt oder wird sie abgelehnt, dann greifen die früheren UN-Sanktionen aus den Jahren 2006 bis 2010 wieder – ohne weitere Abstimmung im Sicherheitsrat.

Die Sanktionen dürften Iran erheblich treffen. Der Staat mit etwa 90 Millionen Einwohnern ist schon heute durch die US-Sanktionen ökonomisch stark angeschlagen. Mit den reaktivierten UN-Maßnahmen, die auf die Wirtschaft und die Militärgüter zielen, geriete Teheran weiter unter Druck. Zudem ist das Vorgehen ein Signal an Unternehmen weltweit, dass eine Zusammenarbeit mit Iran äußerst heikel werden kann. Insofern dürften sich noch mehr Firmen überlegen, überhaupt mit Iran Geschäfte zu machen.

Iran würde Verhandlungen ja wieder aufnehmen

Die iranische Regierung verurteilte die Reaktivierung der Sanktionen erwartungsgemäß. Außenminister Abbas Araghchi sagte, Deutschland, Frankreich und Großbritannien hätten keine rechtliche Befugnis, eine automatische Wiedereinführung der Sanktionen auszulösen. In einem Schreiben an die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas erklärte er zugleich, Iran sei zu einer Wiederaufnahme „fairer und ausgewogener Verhandlungen“ über sein umstrittenes Atomprogramm bereit. Voraussetzung sei, dass die Verhandlungspartner guten Willen zeigten.

Das Parlament der Islamischen Republik plant derweil als Reaktion ein Gesetz, das den Austritt des Landes aus dem Atomwaffensperrvertrag vorsieht. Der Abgeordnete Hosseinali Hadschideligani sagte der Nachrichtenagentur Tasnim, weitere Atomverhandlungen ergäben keinen Sinn mehr. Damit würde die Führung in Teheran, insbesondere das von Hardlinern dominierte Parlament, ihre seit Langem erhobene Drohung einer Kündigung des Atomwaffensperrvertrags zumindest auf legislativer Ebene wahrmachen. Der Vertrag verbietet es Ländern ohne Nukleararsenal, an solche Waffen zu gelangen.

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