New YorkDeutschland tritt offiziell UN-Abkommen zum Schutz der Hochsee bei

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Umweltminister Carsten Schneider (li.) übergibt in New York die Ratifizierungsurkunde für das Hochseeschutzabkommen an David Nanopoulos, Chief of the Treaty Section der UN.
Umweltminister Carsten Schneider (li.) übergibt in New York die Ratifizierungsurkunde für das Hochseeschutzabkommen an David Nanopoulos, Chief of the Treaty Section der UN.
Foto: Michael Kappeler/dpa

Es gilt für zwei Drittel der Meeresfläche. Umweltminister Schneider bezeichnet das Abkommen als großen Erfolg.

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Bundesumweltminister Carsten Schneider hat die Ratifizierungsurkunde für das UN-Abkommen zum Schutz der Hochsee bei den Vereinten Nationen hinterlegt. Damit ist Deutschland dem Abkommen offiziell beigetreten. Schneider bezeichnete das Abkommen als den größten internationalen umweltpolitischen Erfolg der vergangenen Jahre. „Das Abkommen beweist, dass auch in konfrontativen Zeiten das Prinzip der Zusammenarbeit international immer noch auf große Zustimmung stößt“, teilte der SPD-Politiker am Rande der UN-Vollversammlung in New York mit.

Das UN-Hochseeschutzabkommen mit dem offiziellen Namen „Agreement on Marine Biological Diversity of Areas Beyond National Jurisdiction“ (BBNJ Agreement) ergänzt das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS). Es gilt für die Regionen der Meere, die außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer bis zwölf Seemeilen und außerhalb der nationalen Wirtschaftszone bis 200 Seemeilen liegen – das umfasst zwei Drittel der Meeresfläche.

Nur gesunde Meere könnten Menschen mit Sauerstoff und Nahrung versorgen, erklärte Schneider. Momentan sei ihr Zustand schlecht: Plastikmüll, Überfischung, Chemikalien und Klimawandel belasteten die Meere weltweit. Umso wichtiger sei es, Rückzugsräume zu schaffen, in denen sich die Meeresnatur wieder erholen könne. Die Erfahrung zeige, dass die Natur zurückkehre, wenn Meeresflächen zu Schutzgebieten würden.

Das UN-Abkommen sowie das für dessen Umsetzung auf nationaler Ebene bereits im Frühjahr vom Bundestag verabschiedete notwendige Hochseeschutzgesetz werden nach Angaben des Umweltministeriums 30 Tage nach dem Beitritt, also am 21. Oktober, für deutsche Akteure verbindlich. Das heißt, dass sich deutsche Organisationen und Personen, darunter etwa Schiffe unter deutscher Flagge oder deutsche Hochseeforscherinnen und -forscher, dann an die Regeln des Abkommens halten müssen.

Die erste Vertragsstaatenkonferenz des Hochseeschutzabkommens der Vereinten Nationen, die sogenannte Ozean-COP, soll im Januar 2027 in New York stattfinden. Die Ausweisung von Meeresschutzgebieten wird nach Angaben des Umweltministeriums voraussichtlich erst bei späteren Konferenzen beginnen.

© SZ/dpa/dta - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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