Umweltgesetz gescheitert:Jeder kennt sein Monster

Der Konflikt über das in langen Jahren erarbeitete Umweltgesetzbuch endet absurd: Beide Seiten - Befürworter und Gegner der geplanten Regelungen - werfen sich vor, für ein bürokratisches Monster verantwortlich zu sein. Über das Motiv für die Blockade spekulieren viele.

Wolfgang Roth

Der Konflikt über das in langen Jahren und zahlreichen Kompromissverhandlungen erarbeitete Umwelt-Gesetzbuch (UGB) hat in der Endphase etwas Gespenstisches an sich. Beide Seiten bezichtigen die jeweils andere, diese wolle ein "bürokratisches Monster" heranzüchten beziehungsweise füttern.

Umweltgesetzbuch, Merkel, Gabriel, AP

Bundesumweltminister Gabriel weiß mittlerweile, dass er für das Umweltgesetzbuch nicht mehr mit der Unterstützung von Angela Merkel rechnen kann.

(Foto: Foto: AP)

Für Markus Söder, den bayerischen Umweltminister, trägt das Untier den sperrigen Namen "Integrierte Vorhabengenehmigung", kurz IVG. Sie soll verschiedene Genehmigungsverfahren zusammenführen und in einem einheitlichen Prüfprozess Entscheidungen ermöglichen.

Ein Projekt, eine Behörde

Plant jemand eine Industrie-Anlage, eine Deponie oder einen Deich, dann soll bei Projekten mit relevanten Auswirkungen auf die Umwelt in einem Zug und von einer Genehmigungsbehörde geprüft werden, wofür bisher verschiedene Stellen zuständig waren: Sind durch das Vorhaben Gewässer gefährdet? Besteht die Gefahr unzulässig hoher Luftverschmutzung? Verursacht die Anlage zu viel Lärm?

Steht sie im Einklang mit der nach europäischem Recht erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung, wonach bei jedem Projekt zu untersuchen ist, ob das Ziel nicht mit geringeren Eingriffen in Natur und Landschaft erreicht werden kann?

Diese neue Genehmigungspraxis ist ein Kernstück des Umwelt-Gesetzbuchs, der Versuch eines integrativen Ansatzes im vielfach zersplitterten deutschen Umweltrecht. "Ein Projekt, eine Behörde, ein Verfahren, eine Genehmigung", so lautet die Beschwörungsformel des Bundesumweltministers Sigmar Gabriel. Für ihn existiert das bürokratische Monster schon lange, und Söder, die CSU-Spitze sowie Teile der CDU wollten es weiter am Leben erhalten.

Die Furcht der Lobbyisten

Über das Motiv für die Blockade spekulieren nun viele, die das Umwelt-Gesetzbuch schon auf dem parlamentarischen Weg sahen. Ist es doch gelungen, trotz vieler Vorbehalte Umweltorganisationen, kommunale Spitzenverbände und weite Teile der Wirtschaft für die Reform zu gewinnen. Der "Nationale Normenkontrollrat" der Bundesregierung hat dem Entwurf sogar bescheinigt, er sei ein wichtiger Beitrag zum Abbau der Bürokratie.

Ein Motiv könnte sein, dass erstmals für alle Bereiche des Umweltrechts einheitliche Grundpflichten und Verfahrensregeln festgelegt würden. Das bedeutet im Einzelfall, dass das eine oder andere Vorhaben einer genaueren Prüfung unterzogen wird, obwohl das Gesetz im Wesentlichen keine Verschärfungen vorsieht. Vor allem auf Seiten des Bauernverbands werden Einschränkungen befürchtet, einer Lobby, die traditionell Gehör bei der bayerischen Staatsregierung findet, was neben parteitaktischen Überlegungen im Jahr der Bundestagswahl auch eine Rolle spielen kann.

Nach dem Scheitern droht neuer Streit

Sollte das Gesetz nun scheitern, drohen weitere Verwicklungen im Geflecht von Bund und Ländern. Gabriel hat angekündigt, er werde die von ihm geplanten Änderungen in Einzelgesetze gießen, die das Wasser- und Naturschutzrecht neu regeln. Das ist möglich, weil dem Bund mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 die grundsätzliche Kompetenz zur Gesetzgebung in diesen Bereichen eingeräumt wurde.

Allerdings wurde dies begleitet von einer bis dahin im Grundgesetz unbekannten Konstruktion - den sogenannten Abweichungsrechten der Länder, die damit die Vorgaben des Bundes, wenn schon nicht konterkarieren, so doch stark aushöhlen können. Im Konfliktfall müsste dann wieder einmal das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob die Länder zu weit gegangen sind, weil sie in die Grundsatz-Kompetenz des Bundes eingegriffen haben.

Zur Transparenz und Entflechtung des Umweltrechts trüge eine solche Entwicklung nicht bei. Und es bliebe auch so, dass Richtlinien der Europäischen Union erst in nationales Gesetz und anschließend in 16 Landesgesetze umzusetzen sind - ein Umstand, der in der Vergangenheit oft zu beträchtlichen Verzögerungen geführt und der Bundesrepublik so manches Verfahren wegen Vertragsverletzung eingebracht hat.

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