Umwelt:Gesetz gegen Wölfe

Die Bundesregierung plant, die Schwelle für den Abschuss von Wölfen zu senken, wenn Tierhaltern durch das Raubtier Schäden drohen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg, die vom Parlament noch beraten werden muss. Demnach dürfen Wölfe künftig getötet werden, wenn ein "ernster" Schaden vorhanden ist oder droht. Bislang ist das nur bei "unzumutbarer" oder "existenzgefährdender" Belastung erlaubt. Den Abschuss muss in jedem Fall die zuständige Landesbehörde genehmigen, die dabei einen gewissen Ermessensspielraum haben soll. Betroffen sind den Angaben zufolge vor allem die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und teilweise auch Nordrhein-Westfalen.

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