Süddeutsche Zeitung

Umstrittenes Steinbrück-Unterstützerportal:Bundestag überprüft peerblog.de

Spott aus dem Netz gab es schon zur Genüge, jetzt droht handfester Ärger: Die Bundestagsverwaltung überprüft die Steinbrück-Jubelseite "peerblog.de" - sie könnte gegen die Regeln der Parteienfinanzierung verstoßen.

Es sind "herausragende Unternehmerpersönlichkeiten", die Peer Steinbrück unterstützen. Das ist auf dem Portal "peerblog.de" zu lesen, das die Geschäftsleute gemeinsam zur medialen Unterstützung des SPD-Kanzlerkandidaten finanzieren. Allein: die Namen der Förderer sind nicht bekannt.

Diese Geheimhaltung hat nun die Bundestagsverwaltung auf den Plan gerufen. Sie teilte mit, derzeit eine "Sachverhaltsklärung" durchzuführen; dem Focus zufolge wird untersucht, ob es sich um eine verdeckte Form der Parteienfinanzierung handelt.

Das Blog soll Wähler mobilisieren - im "direct contact"

Der Spiegel hatte am Wochenende berichtet, das die fünf bisher unbekannten Unternehmer eine Summe im sechsstelligen Bereich zur Unterstützung des Wahlkampfs bereit gestellt hätten. Das Blog soll nach Vorbild des US-amerikanischen Präsidentschaftswahlkampfes Wähler mobilisieren - im "direct contact" wie der Seite zu entnehmen ist.

Dass die Namen der Spender weiter anonym bleiben ruft allerdings zunehmend Kritik hervor - auch aus Reihen von Steinbrücks Wunsch-Koalitionspartner im Bund. "Den Mangel an Transparenz bei der Finanzierung des Projekts Peerblog sehe ich kritisch", sagt der Grünen-Netz-Experte Konstantin von Notz. Sollte es sich tatsächlich um eine sechsstellige Summe handeln, würde dies eine "ganz erhebliche Einflussnahme" auf den Wahlkampf darstellen.

Ab 10.000 Euro müssen Spenden an Parteien angegeben werden

Das Parteiengesetz in Deutschland verlangt, dass Spenden ab einem Betrag von 10.000 Euro im Rechenschaftsbericht der Parteien veröffentlicht werden müssen. Der Betreiber des Blogs, der PR-Agenturinhaber und ehemalige Focus-Redakteur Karl-Heinz Steinkühler, sieht allerdings keine Verbindung zwischen Blog und Partei: Es gebe keinerlei operative Verbindung zwischen Parteizentrale und Redaktion, sagt er.

Diesen Sachverhalt überprüft nun die Bundestagsverwaltung. Die Vorgaben des Parteiengesetzes zur Finanzierung von Parteien würden für die Macher und Unterstützer des Blogs nicht gelten, solange die Unabhängigkeit gewahrt bleibe.

Der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim sagt daher, weder Steinbrück noch Steinkühler seien verpflichtet, die Namen der Spender zu nennen. Allerdings bestehe ein "großer politischer Druck", schließlich existuiere ein hohes öffentliches Interesse zu erfahren, wer die Geldgeber seien. Eine rechtliche Verpflichtung dazu bestehe indes nicht.

Sollte die Verwaltung bei der Sachverhaltsklärung aber zu einem anderen Schluss kommen und den Verdacht der verdeckten Parteienfinanzierung bestätigen, müsste Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) über mögliche Sanktionen entscheiden.

Zuletzt belegte Lammert im Jahr 2010 kurz vor der nordrhein-westfälischen Landtagswahl die NRW-CDU mit einer Strafzahlung von mehr als 61.000 Euro. Die CDU hatte fünf Jahre zuvor vor der Landtagswahl die Spende eines Großkonzerns als illegale Parteispende auf dem Konto einer CDU-nahen Wählerinitiative verbucht. Die Spende wurde als Betriebsausgabe angegeben - am Parteiengesetz vorbei.

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