Süddeutsche Zeitung

Umstrittenes Gesetz:Polnischer Justizminister wird gleichzeitig Chefankläger

Das polnische Parlament beschließt ein weiteres umstrittenes Gesetz. Die Opposition wirft der Regierung vor, sie zerstöre die Unabhängigkeit der Gerichte.

Nach einer stürmischen Debatte hat das polnische Parlament am späten Donnerstagabend die Zusammenlegung von Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft beschlossen. Für die entsprechende Gesetzesänderung stimmten 236 Abgeordnete bei 209 Gegenstimmen und sieben Enthaltungen.

Die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hat im Sejm die absolute Mehrheit. Am Freitag soll das Gesetz im Senat, der zweiten Kammer, beraten werden. Dass es dort ebenfalls angenommen wird, ist höchst wahrscheinlich. Auch im Senat verfügt die Regierung über eine komfortable Mehrheit.

Rund 60 Gegenanträge der Opposition waren zuvor bei der Abstimmung im Parlament gescheitert. In der Debatte wurde den Nationalkonservativen vorgeworfen, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft zu zerstören. Stattdessen drohten die Vertreter der Anklagebehörde zu politischen Funktionären zu werden, warnt etwa die liberalkonservative Opposition.

Eine Serie umstrittener Reformen

Das Gesetz reiht sich ein in eine Serie umstrittener Reformen. Mit einem neuen Mediengesetz etwa wandelte die nationalkonservative Regierung öffentlich-rechtliche Sender in "nationale Kulturinstitute" um. Außerdem kann sie über die Besetzung von Führungspositionen entscheiden. Medien hatten daraufhin harsch protestiert, etwa, indem sie stündlich im Radio die Nationalhymne und die Europahymne spielten.

Ein weiteres umstrittenes Gesetz beschneidet die Rechte des polnischen Verfassungsgericht. Für dessen Entscheidungen soll künftig eine Zweidrittelmehrheit notwendig sein statt wie bisher eine einfache Mehrheit. Zudem müssen bei wichtigen Entscheidungen künftig mindestens 13 der 15 Verfassungsrichter anwesend sein, um ein Urteil fällen zu können - bisher reichten neun Richter. Ein Paragraf, der bisher die Unabhängigkeit des Gerichts festschrieb, wurde gestrichen.

Die EU-Kommission zeigte sich besorgt über die Gesetzesmaßnahmen. Sie hat ein Verfahren zur Prüfung der Rechtsstaatlichkeit in Polen eingeleitet.

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