Umstrittenes Bahnhofsprojekt:Volksabstimmung über Stuttgart 21 ist rechtens

Die geplante Volksabstimmung über das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 verstößt nicht gegen die Verfassung: Karlsruhe hat eine entsprechende Beschwerde verworfen - die Abstimmung kann damit wie geplant am Sonntag stattfinden.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsklage gegen die Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 abgewiesen. Die Klage sei unzulässig, heißt es in der Entscheidung. Mit der Verfassungsklage sollte verhindert werden, dass das für Sonntag angesetzte Referendum stattfindet.

Die Volksabstimmung über Stuttgart 21 findet statt. Die Karlsruher Richter haben eine Beschwerde abgewiesen und den Weg für die Abstimmung an diesem Sonntag frei gemacht. (Foto: dpa)

Am 27. November sind 7,5 Millionen Wahlberechtigte in Baden-Württemberg aufgerufen, sich für oder gegen das Projekt zu entscheiden. Erstens muss die Mehrheit der Abstimmenden für den Ausstieg votieren. Und zweitens muss diese Mehrheit laut Landesverfassung mindestens ein Drittel der Wahlberechtigten - das sind 2,5 Millionen Stimmen - ausmachen.

Die Deutsche Bahn plant, den denkmalgeschützten Kopfbahnhof in Stuttgart zu einem Tunnelbahnhof umzubauen und diesen mit einer neuen Schnellfahrstrecke nach Ulm zu verbinden. Die Proteste gegen das Milliardenprojekt reißen seit fast zwei Jahren nicht ab.

Eine Umfrage ergab jüngst, dass die Stimmung geteilt ist. Eine Mehrheit von 55 Prozent der Bürger sprachen sich für den Weiterbau aus, 45 Prozent dagegen. In diesem Fall stünde dem Weiterbau des Tiefbahnhofs nichts mehr im Wege. Das Land soll 930 Millionen Euro zu dem Umbau beisteuern, die Bahn beziffert die Kosten derzeit auf etwa 4,5 Milliarden Euro.

Auch die grün-rote Landesregierung ist in der Frage des Weiterbaus gespalten. Die Grünen um Ministerpräsident Winfried Kretschmann wollen den Bau des Projekts verhindern, die SPD ist mehrheitlich dafür. Bei den Koalitionsverhandlungen hatte man sich darauf geeinigt, den Konflikt mit Hilfe einer Volksabstimmung zu lösen.

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