Rekord-Finanzausgleich in 2014
Der Finanzausgleich zwischen "reichen" und "armen" Bundesländern ist auf ein Rekordvolumen gestiegen. Im vergangenen Jahr überwiesen die Geberländer über diesen Umverteilungstopf 9,05 Milliarden Euro an die finanzschwachen Nehmer, wie aus einer Übersicht des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, die der SZ vorliegt. Dies ist ein Plus von 600 Millionen Euro gegenüber 2013.
Wer zahlt und wer profitiert
Mit Abstand größter Zahler bleibt Bayern. Der Freistaat zahlt inzwischen mit 4,85 Milliarden Euro mehr als die Hälfte. Weitere Geberländer sind Baden-Württemberg (2,38 Mrd.), Hessen (1,76 Mrd.) und - anders als 2013 - auch Hamburg (53 Mio.).
Größter Profiteur war erneut Berlin. Die Hauptstadt erhielt fast 3,5 Milliarden Euro Ausgleichszahlungen. Bayern und das grün-rot regierte Baden-Württemberg fordern, dass der Bund wegen der Sonderrolle Berlins einen Großteil der Berlin-Kosten übernimmt.
Die Komplexität der Umverteilung
Jedes der 16 Bundesländer hat aufgrund seiner wirtschaftlichen, geografischen und regionalen Besonderheiten unterschiedlich hohe Einnahmen. Hauptziel des Finanzausgleichs ist laut Grundgesetz die "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse".
Tatsächlich ist die Summe der Steuermittel, die zwischen Bund und Ländern umverteilt werden viel größer als die neun Milliarden Euro, die 2014 den Finanzausgleich im eigentlichen Sinne ausmachten.
So werden zuvor beispielsweise zusätzlich fast acht Milliarden Euro aus der Umsatzsteuer verteilt. Würde man diesen Topf in die Rechnung einbeziehen, würde Bayern sogar fast sieben Milliarden Euro zahlen. Nordrhein-Westfalen allerdings wäre kein Empfänger mehr, sondern Zahler.
Auch zahlt der Bund Hilfen an einzelnen Länder, sogenannte Bundesergänzungszuweisungen. Diese betrugen im vergangenen Jahr etwa 3,5 Milliarden Euro. Dass das Volumen des Finanzausgleichs im vergangenen Jahr angestiegen ist, liegt vor allem an den gestiegenen Gesamtsteuereinnahmen des Staates.
Wie es mit dem Länderfinanzausgleich weitergeht
Bayern und Hessen klagen derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Finanzausgleich. Mit einem Urteil ist indes nicht so schnell zu rechnen. Die Richter wollen offenbar abwarten, wie die Verhandlungen über eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ausgehen werden. In allen vorangegangenen Urteilen hatten die Richter die Rechtmäßigkeit des Ausgleichs bestätigt.
Der Finanzausgleich läuft 2019 aus, bis dahin muss eine Anschlussregelung gefunden werden. Bund und Länder waren aber daran gescheitert, sich schon Ende vergangenen Jahres auf Eckpunkte zu verständigen. Ein neuer Anlauf soll in den kommenden Monaten unternommen werden.