Süddeutsche Zeitung

Umstrittene Speicher-Richtlinie:Brüssel verklagt Deutschland wegen Vorratsdaten

Die EU-Kommission macht ihre Drohung wahr: Weil die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzt, zieht Brüssel vor den Europäischen Gerichtshof. Allerdings gibt es bei möglichen Strafzahlungen Zugeständnisse.

Die EU-Kommission zerrt Deutschland wegen des Dauerstreits um die Vorratsdatenspeicherung vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dies beschloss das Gremium auf seiner Mittwochssitzung, wie aus Kreisen der Teilnehmer zu erfahren war.

Offiziell werde dieser Schritt an diesem Donnerstag bekanntgegeben, verlautete aus Kreisen der EU-Kommission in Brüssel. Darauf habe sich das Gremium bei seiner Sitzung am Mittwoch im Grundsatz und ohne weitere Diskussion verständigt.

Zu möglichen Strafen für Deutschland, das die europäische Vorratsdaten-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt hatte, wollte sich die Brüsseler Behörde nicht äußern. Allerdings hatte ein Vertreter der EU-Innenkommission vor einigen Wochen bereits Entgegenkommen signalisiert.

Strafzahlung würde geringer ausfallen

In einer nichtöffentlichen Sitzung des Innenausschusses des Bundestages hatte er erklärt, Brüssel werde nur ein Zwangsgeld, nicht aber einen Pauschalbetrag beantragen. Dies bedeutet, dass die Bundesregierung erst nach einem möglichen Urteil des EuGH zur Kasse gebeten würde, was die Summe der Strafzahlung deutlich senken würde.

Dies verschafft der schwarz-gelben Koalition etwas Luft: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich streiten seit Monaten über die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung.

Während die FDP-Politikerin lediglich bei einem konkreten Verdacht Daten vor dem Löschen bewahren und für die Auswertung zur Verfügung stellen will, beharrt der CSU-Mann auf einer anlasslosen Speicherung aller Daten für mehrere Monate.

Dabei stützt er sich auf die Vorgaben der EU. Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vor, Verbindungs- und Standortdaten für Strafverfolgungszwecke zu speichern.

Es wird nicht erwartet, dass sich die Koalition noch in dieser Legislaturperiode auf eine Umsetzung der Richtlinie einigt. Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge sind ohnehin keine Seltenheit - gegen Deutschland laufen mehr als 70, darunter ist auch eine Klage wegen des Volkswagen-Gesetzes.

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