Rottweiler werden nicht in allen Bundesländern als Kampfhund kategorisiert. Laut bayerischer Kampfhundeverordnung benötigen die etwa 2000 bayerischen Rottweilerhalter seit 2004 eine Erlaubnis ihres Wohnortes für ihren Hund, es sei denn, sie weisen mit einem positiven Wesenstest die Ungefährlichkeit ihres Hundes nach.
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