Ukraine:Wählen? Nicht in Kriegszeiten

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Fünf Jahre und eine Ewigkeit: Der jugendlich wirkende Wolodimir Selenskij im April 2019 bei der Abgabe seiner Stimme in der Stichwahl um die Präsidentschaft. Eine Wahl im Krieg verbieten heute Verfassung und das Kriegsrecht. (Foto: Sergey/dpa)

An diesem Montag läuft eigentlich die Amtszeit von Wolodimir Selenskij ab. Aber die Verfassung und das Kriegsrecht verbieten Wahlen, während im Land gekämpft wird. Eine breite Mehrheit akzeptiert das.

Von Florian Hassel, Belgrad

Der 20. Mai war für den ukrainischen Präsidenten Wolodimir Selenskij ein Arbeitstag wie jeder andere im schon gut zwei Jahre alten Krieg. Allerdings: Ohne den Krieg hätte Selenskij an diesem Tag womöglich Kisten und Koffer gepackt - es wäre sein letzter Tag nach fünf Jahren im Amt des Präsidenten gewesen. Ohne Krieg hätte nach Artikel 103 der ukrainischen Verfassung am 31. März 2024 der nächste ukrainische Präsident gewählt werden müssen. Am Montag hätte Selenskij demnach das Amt übergeben müssen - oder, wäre er wiedergewählt worden, zum zweiten Mal vereidigt werden müssen.

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