Bund und Länder haben sich am späten Donnerstagabend auf die Verteilung der Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine geeinigt. In einer mehrstündigen Sitzung verständigten sich die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den zuständigen Fachministern darauf, dass die Ukraine-Flüchtlinge von Juni an Leistungen aus der Grundsicherung beziehen sollen - also auf dem Niveau von Hartz IV beziehungsweise der Grundsicherung im Alter. Die Alternative wäre gewesen, genau wie bei anderen Geflüchteten bis zum Asylbescheid zunächst nur die niedrigeren Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zu zahlen.
Scholz sagte nach der Sitzung, mit dem Beschluss sei die Grundlage dafür geschaffen worden, dass das Land zusammenstehen und sich jetzt auf die konkrete Integrationsaufgabe konzentrieren könne.
Die Kosten für die Grundsicherung trägt der Bund. Umstritten war im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz jedoch, welchen Anteil die Bundesebene an den Unterkunftskosten übernehmen würde. Die Länder forderten 100 Prozent, analog zu der Regelung nach 2015, als insgesamt mehr als eine Million Menschen nach Deutschland flüchteten. Allerdings war diese Ausnahme Ende vergangenen Jahres ausgelaufen; seither übernimmt der Bund nur noch 75 Prozent. Scholz sprach davon, dass der Bund "den größten Teil" übernehme.
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), derzeit Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, sagte nach der Sitzung, dass sich manche Länder "natürlich eine noch stärkere Unterstützung des Bundes" hätten vorstellen können. Er sprach dennoch von einem tragbaren Kompromiss.
Pauschal erhalten die Bundesländer in diesem Jahr zwei Milliarden Euro
Berlins regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sagte, dieses Mal hätten Bund und Länder es viel besser gemacht als bei den Flüchtlingsbewegungen der Vergangenheit. Die Regelung werde dazu führen, "dass Menschen hier gut ankommen können", erklärte Giffey. Die Länder gingen aber nicht davon aus, dass es sich um eine "Vollkasko-Finanzierung" handele.
Zusätzlich zur Übernahme der Geflüchteten in die Grundsicherung hat sich der Bund bereit erklärt, dieses Jahr pauschal zwei Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. 500 Millionen Euro davon sind als eine Art Abschlagszahlung für die Länder gedacht, für die Zeit, bis der Wechsel in den Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs II, also in die Grundsicherung, vollzogen ist. Weitere 500 Millionen sollen die Kommunen bei den Unterkunftskosten unterstützen. Die restliche Milliarde ist laut dem Beschlusspapier als Beteiligung "an den übrigen Kosten der Länder" gedacht, "etwa für die Kinderbetreuung und Beschulung sowie Gesundheits- und Pflegekosten".
Die Kosten im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg sollen in einem Ergänzungshaushalt aufgefangen werden, für den der Bund zusätzliche Schulden aufnehmen und die Ausnahmeklausel der Schuldenbremse ziehen will.