Süddeutsche Zeitung

Überwachung:Im Brennpunkt

Die Verdächtigen von Augsburg konnten auch mithilfe von Videoaufnahmen ermittelt werden. Vielerorts wird die Beobachtung ausgebaut. Auch Ermittler finden das nicht immer richtig.

Von Joachim Käppner

Als ein islamistischer Attentäter Ende November auf der London Bridge mit Messern auf Menschen losging, stoppten ihn mutige Passanten. Die Bilder, auf denen zu sehen ist, wie sie den Mann, der schon zwei Menschen erstochen hatte, zu überwältigen versuchten, gingen um die Welt. Aufgezeichnet wurden sie von Kameras der CCTV, was Closed-circuit television bedeutet, sinngemäß Videoüberwachung. Einer aktuellen Schätzung der Betreiberfirma zufolge gibt es in der britischen Hauptstadt mehr als 629 000 Überwachungskameras, die große Mehrzahl ist privat. Auf 14 Bewohner Londons kommt bereits eine Kamera. Geht ein City-Angestellter mittags zum Lunch und wieder zurück ins Büro, werden seine Bewegungen routinemäßig von gut 300 Kameras aufgezeichnet. Sie filmen in der U-Bahn, an Kreuzungen, in Geschäften. Das bürgerrechtliche Problem liegt auf der Hand; der Künstler Banksy brachte es auf den Punkt, als er auf eine Londoner Hauswand in riesigen Lettern schrieb: "ONE NATION UNDER CCTV."

Doch solche Proteste bewirken wenig, ebenso wenig wie das Argument, Videoüberwachung habe noch keine Straftat verhindert. Abschreckung lässt sich naturgemäß schlecht messen. Ihre Wirkung scheint zumindest begrenzt zu sein, gerade bei Taten, die spontan oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss begangen werden. Richtig ist aber, dass Videoaufzeichnungen zur Aufklärung von etlichen Verbrechen beigetragen haben, wie jetzt mutmaßlich in Augsburg. Auch die Suche nach dem Mörder der Freiburger Studentin Maria L. war erst erfolgreich, als auf dem Überwachungsfilm einer Straßenbahn ein - inzwischen verurteilter - junger Afghane mit auffälliger gefärbter Frisur entdeckt wurde. Ein solches Haar hatte die Spurensicherung auch am Tatort gefunden. Kamerabilder führten ebenfalls auf die Spur der beiden Boston-Marathon-Bomber 2013.

Zwar steigt auch in Deutschland die Zahl der Kameras im öffentlichen Raum deutlich an, in Berlin sind es inzwischen weit mehr als 15 000. Das Modell CCTV jedoch würde in der Bundesrepublik auf massive datenschutz- und verfassungsrechtliche Hürden stoßen. Das Bundesverfassungsgericht hat Videoüberwachung - als Eingriff in das Recht jedes Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung - nur dann für zulässig erklärt, wenn es einen klaren Grund dafür gibt, etwa an bestimmten Brennpunkten. Immer mehr Städte machen davon Gebrauch, auch die Kameras am Augsburger Königsplatz waren recht neu installiert. Selbst die Gewerkschaft der Polizei (GdP) jedoch wünscht sich zwar eine Ausweitung der Kontrolle im öffentlichen Raum durch Kameras, aber ihr Vorsitzender Oliver Malchow hat erst 2018 in einem Positionspapier geschrieben: "Eine flächendeckende Überwachung von Stadtteilen ohne Berücksichtigung spezieller Gefährdungsbereiche lehnt die GdP ab."

Wie bedeutsam eine rechtsstaatliche Kontrolle der Videoüberwachung ist, zeigt sich dort, wo eine solche Kontrolle fehlt. Mittels flächendeckendem Einsatz von Kameras und Gesichtserkennungssoftware hat das Regime in China ein Netz der Kontrolle über das Volk geworfen, das noch vor wenigen Jahren als pure Science-Fiction gegolten hätte.

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Quelle:
SZ vom 10.12.2019
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