Süddeutsche Zeitung

U-Ausschuss zu Kundus:Jung verteidigt Luftschlag - nach wie vor

Ex-Verteidigungsminister Jung schildert die Ereignisse vom 4. September. Möglicherweise war die Regierungsspitze früh über zivile Opfer informiert.

P. Blechschmidt

Der ehemalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hält den Luftschlag von Kundus nach wie vor für "nachvollziehbar". Vor dem Kundus-Untersuchungsausschuss des Bundestags schilderte Jung am Donnerstag, dass der deutsche Oberst Georg Klein seinen Befehl zur Bombardierung zweier Tanklaster am 4. September vorigen Jahres in Nord-Afghanistan seinerzeit in zwei Telefonaten mit ihm, Jung, sehr glaubhaft begründet habe. Klein habe die Gefahr eines Angriffs auf das deutsche Feldlager gesehen und sei davon ausgegangen, dass der Luftschlag nur Taliban und deren Verbündete treffen würde. Er habe keinen Anlass gesehen, der Darstellung Kleins keinen Glauben zu schenken, sagte Jung.

Nicht äußern wollte sich Jung zu der Frage, ob er die Einschätzung seines Nachfolgers Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) teile, der Angriff sei militärisch nicht angemessen gewesen. Darüber habe er mit Guttenberg auch nicht gesprochen, sagte Jung. Die Vernehmung Jungs galt auch der Frage, warum er tagelang an der Version festgehalten hatte, unter den Opfern des Bombenangriffs habe es keine Zivilisten oder Unbeteiligte gegeben.

Nach eigenen Aussagen vor dem Ausschuss haben hohe Generäle schon am Vormittag nach dem nächtlichen Angriff das Ministerium darauf hingewiesen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zivile Opfer gegeben habe. Auch der damalige Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan will Jung in einem Telefonat am Mittag des 4. September, einem Freitag, gewarnt haben, er solle bei seinen Aussagen zu zivilen Opfern Vorsicht walten lassen.

Schwierige Lage

Diese Hinweise auf mögliche zivile Opfer seien bei ihm am 4. September jedoch nicht angekommen, versicherte Jung. Er habe sich vor allem verpflichtet gefühlt, sich in der schwierigen Lage vor seinen Oberst stellen zu müssen. Außerdem habe er den Informationen aus erster Hand von Klein vertraut. Angesichts der zahlreichen Berichte über mögliche zivile Opfer, die allerdings nicht gesichert gewesen seien, habe er aber bereits im Laufe des Sonntags ebenfalls auf diese Möglichkeit hingewiesen. Er sei aber auch heute noch der Ansicht, dass die überwiegende Zahl der Opfer des Luftschlags Taliban gewesen seien.

Schneiderhan und der frühere Staatssekretär Peter Wichert waren am 25. November von Jungs Nachfolger Guttenberg entlassen worden, weil Guttenberg sich in der Kundus-Affäre von den beiden Spitzenleuten unzureichend informiert gefühlt hatte. Diese Entscheidung gab Guttenberg einen Tag später im Bundestag bekannt. Am Abend des selben Tages versicherte Jung, der mittlerweile Bundesarbeitsminister geworden war, im Plenum, er habe Parlament und Öffentlichkeit stets korrekt über seinen Kenntnisstand zu Kundus unterrichtet. Einen Rücktritt lehnte er ab. Am nächsten Tag trat Jung dann doch zurück. Er übernehme damit "Verantwortung für die Informationspolitik gegenüber dem Minister bezüglich der Ereignisse vom 4.September", sagte Jung zur Begründung.

"Bauernopfer" für Guttenberg

Politiker nicht nur der Opposition vermuten, dass Jung ebenso wie Schneiderhan und Wichert ein "Bauernopfer" für Guttenberg waren. Der neue Minister hatte Anfang Dezember seine ursprüngliche Einschätzung, der Luftschlag von Kundus sei nicht nur angemessen, sondern unvermeidlich gewesen, revidiert und den Angriff nun als militärisch nicht angemessen bewertet. Diese Kehrtwende habe Guttenberg mit der Darstellung, er sei falsch beraten worden, plausibel machen wollen, heißt es unter Abgeordneten.

Für Aufregung sorgte am Donnerstag eine Meldung von Spiegel Online, derzufolge schon um acht Uhr am 4. September im Kanzleramt eine Meldung des Bundesnachrichtendienstes über zivile Opfer vorgelegen habe. Nach Angaben der Bundesregierung handelte es sich dabei allerdings lediglich um die Wiedergabe einer entsprechenden Meldung des britischen Senders BBC.

Ebenfalls am Donnerstag wurde Bundeswehr-Oberst Klein in Karlsruhe von der Bundesanwaltschaft vernommen. Sie hat ein offizielles Ermittlungsverfahren nach dem Völkerstrafrecht eingeleitet. Es gebietet, dass militärische Führer die Verhältnismäßigkeit zwischen ihren Operationen und der Gefahr ziviler Opfer wahren müssen. Kleins Anwalt Bernd Müssig sagte der Nachrichtenagentur Reuters, Klein wolle ohne Einschränkung aussagen. Der Oberst habe großes Interesse daran, dass der von ihm angeordnete Luftangriff objektiv, umfassend und abschließend aufgeklärt werde und dass keine Zweifel blieben.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.21272
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 26.03.2010/dmo
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.